Kindeswohl

Die Geschichte (m)eines Kindes

Eine dokumentarische Biografie von 2020

Kapitel 10

Beistandschaft des Jugendamtes

Teil 1 Die Beistandschaft des Jugendamtes

Mitte 2015 forderte ich die Kindesmutter dazu auf, zur notwendigen Berechnung des korrekten Kindesunterhalts Auskunft über ihr Einkommen zu geben.

Ergebnislos!

Wie schon zuvor verweigerte die KM – nun mit Unterstützung ihres neuen Rechtsanwaltes Herrn Wesekoks, des direkten Nachfolgers der für Larah katastrophalen Rechtsanwältin Feinschliff – trotz gesetzlicher Auskunftspflicht in boshafter Absicht sämtliche Angaben. Die Gegenseite machte sich gar nicht erst die Mühe, unsere mehrfachen Anfragen in irgendeiner Weise zu beantworten. Uns wurde vielmehr vorgeworfen, wir hätten kein Recht auf Auskunft. Ich bewies das Gegenteil! Keine Reaktion der Kindesmutter. Keine Reaktion des Gerichtes, einer Richterin!

Da wir uns in Bezug auf unsere berechtigte Forderung zum Kindesunterhalt keinen Rechtsanwalt leisten konnten, wandten wir uns auf Anraten des zu dieser Zeit Larah betreuenden Jugendamtes in Burgwedel an die „Beistandschaft des Jugendamtes“. Dies ist eine gesonderte Abteilung der Jugendämter, dazu komme ich noch.

Ich bat nach einigen kurzen telefonischen und mündlichen Vorgesprächen die Beistandschaft des Jugendamtes darum, die Vermögensauskunft bei der Kindesmutter einzufordern, um für meine Tochter den tatsächlichen und berechtigten Anspruch auf Kindesunterhalt berechnen zu können. Das war notwendig, da die KM und ihr Anwalt bis dahin jede Auskunft verweigert hatten, zum Nachteil meiner Tochter.

Die Zusammenarbeit begann im Dezember 2015, ca. anderthalb Jahre bevor Larah volljährig wurde. Wir legten in kürzester Zeit bei der Beistandschaft des Jugendamtes alles dar, was zur Ermittlung der Einkommen der Kindesmutter unternommen werden sollte.

Um es vorwegzunehmen: In der gesamten Zeit der Zusammenarbeit sagte und schrieb die Beistandschaft viel, tat aber letzten Ende nichts, was zum Erfolg führte, und fügte mit diesem Verhalten meiner Tochter nicht nur wirtschaftlichen Schaden zu.

Die Beistandschaft forderte in dieser Zeit x-fach die Auskunft bei der KM und deren neuem Rechtsanwalt Wesekoks ein, wurde aber letztlich durch das niederträchtige Winkeladvokatenverhalten der Gegenseite ausgebremst. Die Beistandschaft kündigte uns gegenüber mehrfach an, die Auskunft gerichtlich durchzusetzen. Nichts geschah, alles nur leere Worte und Briefe. Zu keinem Zeitpunkt während der anderthalb Jahre bemühte die Beistandschaft auch nur ansatzweise die Gerichte, um Auskunft zur Berechnung des Kindesunterhalts zu erhalten.

Wir wurden immer wieder von der Beistandschaft vertröstet. Meine mehrfach geäußerte Bitte, aus dringendem Anlass ein persönliches Gespräch mit dem Abteilungsleiter führen zu dürfen, wurde abgelehnt. Welcher Hochmut dieser Gehaltsempfänger am völlig falschen Arbeitsplatz!

So erhielten wir zum Beispiel am 1.2.2017 von der Sachbearbeiterin Frau B. folgendes Schreiben, ich zitiere:

„Nach erfolgter Rücksprache mit dem Beauftragten muss ich Ihnen leider mitteilen, dass hier derzeit keine Beratungsmöglichkeit besteht und ich Ihnen mithin keinen Terminvorschlag unterbreiten kann.“

Weiter in diesem Schreiben wurde behauptet, dass mir die Vermögenssorge entzogen wurde. Das war gelogen, ich hatte die Vermögenssorge zu keinem Zeitpunkt.

Es wurde auch behauptet, dass Larah vor ihrer Volljährigkeit bereits Gelder erhalten habe. Das war ebenfalls gelogen.

Beides kam gemäß Akteneinsicht daher, dass der DRechtsanwalt der Kindesmutter, RA Wesekoks, falsche Aussagen gegen meine Tochter weiterspinnt.

Aus diesen genannten Gründen mussten wir mithilfe einer Rechtsanwältin ein deutlich begründetes Gesuch zur Akteneinsicht gemäß § 68 Abs. 3 SGB VIII an die Beistandschaft stellen. Auch diese unsere Bitte wurde von der Beistandschaft des Jugendamtes, vermutlichen vom Abteilungsleiter Herrn Dusselek, aus fadenscheinigen Gründen zum Nachteil meiner Tochter am 12.09.2016 abgelehnt.

Das ist sachlicher Unsinn höchster Qualität. Auch wenn meine minderjährige Tochter von der Beistandschaft des Jugendamtes vertreten wird, so hat sie jederzeit das Recht, sich gleichzeitig von einem Rechtsanwalt vertreten zu lassen. In unserem Fall schon deshalb, weil die bisherige „Arbeit“ der Beistandschaft des Jugendamtes, ich wiederhole mich gerne, freundlich gesagt mehr als desolat und zum Nachteil meiner Tochter war.

Außerdem legte unsere Rechtsanwältin lediglich eine Vollmacht zur Akteneinsicht und nicht zur Gesamtvertretung vor, und das hauptsächlich wegen der fortwährend verweigerten Auskünfte der Kindesmutter. Der Beistandschaft des Jugendamtes hatten, wenn man der Akte folgt, bereits Auskünfte der Kindesmutter vorgelegen, die sie aber auf Geheiß der Kindesmutter nicht an uns weiterleiten durfte.

Mütterfreundliches Rumgetrickse gegen meine Tochter.

>>> Ich schrieb dem „mutmaßlichen Abteilungsleiter“, da sich die meisten Mitarbeiter solcher Ämter hinter der Anonymität ihrer Position verstecken. Warum? Vermutlich, weil sie nicht dazu stehen, was sie machen und sich der Verantwortung im persönlichen Gespräch nicht stellen wollen. Mit anderen Worten: keine Eier in der Hose. Was gibt es zu verbergen?

Ein solches Verhalten dieser Professionen ist nichts Neues:
Es ist den von Scheidung betroffenen Vätern schon lange bekannt, dass Gerichte und Jugendämter Väter benachteiligen. Dieses geschieht, indem überwiegend und fast automatisch den Müttern recht gegeben wird. Daraus folgere ich, dass der Abteilungsleiter, männlich und vielleicht selbst Vater, ein Gespräch mit einer Mutter nicht ablehnen würde. Dieser Abteilungsleiter gehört nicht in die Betreuung von Kindern, sondern in die Betreuung von Sperrmüll. Da kann er wenigstens keinen materiellen und psychischen Schaden anrichten.

Ich informierte mich über die Arbeit und Präsentation der Beistandschaft des Jugendamtes im Internet und fand die Erklärung dafür, warum Väter offensichtlich nicht ernst genommen werden.

Diese Beschreibung im Internet bezieht sich fast ausnahmslos auf Aufgaben, die sie für Mütter erfüllen. Nirgends ist von Vätern die Rede. Dieses Schreiben habe ich mir erlaubt so zu bearbeiten, dass sich nun auch die bisher fehlenden Väter > (kursiv-fett-unterstrichen) < in der Beschreibung wiederfinden. Diese Notwendigkeit einer Korrektur stellt der Beistandschaft des Jugendamtes ein absolutes Armutszeugnis aus. Dass an einer Stelle dieser Darstellung der Beistandschaft des Jugendamtes Väter lediglich als Zahlungspflichtige genannt werden, zeigt deutlich, dass dieses Amt noch nicht in der Realität/Gegenwart angekommen ist.

Nun ist mir klar, warum die Herrschaften derart unverschämt mit mir und damit auch mit meiner Tochter umgegangen sind.

Durch die Volljährigkeit meiner Tochter war die Zusammenarbeit mit der Beistandschaft des Jugendamtes zunächst beendet. Ich schickte der Behörde zum Schluss einen offenen und deutlichen Brief.

Teil 2 dieser Posse
Da es der Beistandschaft nicht gelang, für meine Tochter den differenzierenden Unterhalt gemäß der eigenen Berechnung der Beistandschaft bei der Kindesmutter einzuholen, musste sich meine Tochter einen Rechtsanwalt nehmen. Genau das galt es zu vermeiden, die Beistandschaft habe ich mehrere Male daran erinnert.

Nur wenige Monate nach Larahs Volljährigkeit wurde Rechtsanwalt Schnarcher von meiner Tochter damit beauftragt, von der KM den differenzierenden Kindesunterhalt gemäß der Berechnung der Beistandschaft einzufordern.

Rechtsanwalt Schnarcher:
Der Rechtsanwalt meiner Tochter erklärte natürlich von Anfang an, dass die Forderung des rückständigen Kindesunterhalts kein Problem sei. Auch das in Bezug auf die Unterhaltsberechnung unterschlagene Vermögen und Einkommen der Kindesmutter wollte er für meine Tochter noch zur Nachberechnung bringen und notfalls einklagen. Der Gerichtstermin in Nürnberg sei nur ein erster Schritt zum Ziel.

Rechtsanwalt Schnarcher ist aus meiner Sicht mit seiner Vorgehensweise gescheitert, ich werfe ihm folgendes vor:
Er versäumte es, den Antrag auf rückständigen Kindesunterhalt rechtzeitig und fristgemäß zu stellen. Dieses Versäumnis kam Larah teuer zu stehen und führte dazu, dass sie diesen Prozess kostenpflichtig (ca. 2.500 €) verlor.

Ein Rechtsanwalt muss Kenntnis über Antragsfristen haben und kann dieses Wissen nicht selbstverständlich bei seinen Mandanten voraussetzen. Mandanten vertrauen darauf, dass der Rechtsanwalt über das notwendige Wissen verfügt und rechtzeitig handelt. Es ist in den Statuten über die Arbeit eines Rechtsanwaltes zu lesen, dass der Rechtsanwalt seine Mandanten über solche Angelegenheiten informieren muss! Und das nicht in seiner Anwaltssprache, sondern in einer allgemein verständlichen Form. Auch auf Fristen hat der Anwalt seine Mandanten deutlich hinzuweisen.

Daten:
  • 10.5.2017 wurde Larah volljährig.
  • 31.8.2017 wurde RA Schnarcher in Sachen rückständigem Kindesunterhalt eingesetzt. Kurz danach lag ihm ein Großteil der Unterlagen bereits vor.
  • 11.10.2017, erst jetzt verlangte Rechtsanwalt Schnarcher eine Vollmacht von Larah.
  • 24.10.2017 war der erste Besprechungstermin in dieser Sache.

Rechtsanwalt Schnarcher hat aus meiner Sicht als Vater, der die ganze Sache selbstverständlich aktiv begleitet hat, versagt. Die versäumte Frist und die infolgedessen zurückgewiesene Klage ist ihm anzulasten.

Die KM wohnte schon seit längerer Zeit in Nürnberg, deswegen war das Gericht in Nürnberg zuständig.

Es ging zunächst um ca. 1.600 €.

Auf der Gegenseite saß immer noch der aus meiner Sicht Fakten verdrehende Rechtsanwalt Wesekoks. Nach einigem juristischen Hin und Her hatte dieser das Gericht mit seiner fragwürdigen Argumentation dazu gebracht, dass die Kindesmutter den von der Beistandschaft des Jugendamtes ermittelten Unterhaltsbetrag nicht zu zahlen hatte.

Natürlich hatten wir das „Glück“, dass auch in Nürnberg eine Frau als Richterin für diese Familiensache zuständig war. Diese Richterin Paula Loreley folgte den Ausführungen des Rechtsanwaltes der Kindesmutter offensichtlich gern und urteilte dementsprechend, gegen die Rechte meiner gerade erst 18 Jahre alt gewordenen Tochter.

Ihre Begründung:
Meine Tochter hätte sich umgehend nach ihrer Volljährigkeit mit dieser Forderung an das Gericht wenden sollen. Da sie sich 10 Monate mit ihrer Forderung Zeit ließ, hatte sie den Anspruch auf dieses Geld verwirkt.

Realsatire:
Selbstverständlich wurde diese Richterin in der Nacht zu ihrem eigenen 18. Geburtstag schlagartig nicht nur volljährig, sondern auch erwachsen und umfassend geschäftlich handlungsfähig.
Auf einmal besaß diese Richterin als 18-Jährige alle Erkenntnisse und alles Wissen über juristische Zusammenhänge, für die andere nicht mit dieser Gabe gesegnete Menschen viele Jahre des Lernens brauchen. Welch ein Wunderkind, diese Frau!

Da meine Tochter durch das Erlebte in der Vergangenheit ohnehin psychisch geschädigt und ansonsten auch kein Wunderkind ist, ließ sie sich für das allgemeine Verständnis in dieser Sache Zeit.

Zu Recht! Jedoch gestand Richterin Loreley ihr dieses Recht nicht zu.

Dem Internet zufolge gibt es eine Frist von zwölf Monaten, in der ein solcher Antrag zu stellen ist. Die Begründung der Richterin für ihre Ablehnung ist nicht nachzuvollziehen. Im Rahmen der Verhältnismäßigkeit etc. hätte sie anders entscheiden KÖNNEN.

Diese Richterin wollte oder konnte auch einen Widerspruch von unserer Seite nicht hinnehmen und nicht schriftlich verhandeln. Folglich räumte sie einen persönlichen Termin in Nürnberg ein, wegen 1.600 €!!!. Das hätte auch in einer schriftlichen Verhandlung geklärt werden können.

Die Kosten beider Anwälte, die persönlich erscheinen sollten, und die Gerichtskosten überschritten die Summe von 1.600 € bei Weitem. So viel zur juristisch verankerten Verhältnismäßigkeit und Freiheit des Handelns einer Richterin in Bezug auf die berechtigte Forderung einer jungen Volljährigen …

Mal wieder hoffe ich, dass diese Frau keine Kinder hat und ihre Kinder nicht wie meine Tochter jahrelang immer und immer wieder von Juristen über den Tisch gezogen werden!

Somit wies das Amtsgericht Nürnberg die Forderung meiner Tochter kostenpflichtig ab. Auch der Einspruch, der in der Argumentation die Frist von zwölf Monaten nannte, wurde von Richterin Loreley abgelehnt.

Rechtsanwalt Schnarcher hatte meiner Tochter anfangs große Hoffnungen gemacht, nicht nur diese, sondern auch weitere Forderungen gegen die Kindesmutter durchzusetzen. Die weitergehenden Forderungen lege ich im Kapitel „Kindesunterhalt“ dar. Außerdem schlug Schnarcher uns vor, einen Ausgleich von 100.000 € für die von der KM unter Wert verkauften Immobilienanteile einzufordern.

An diesem Punkt kam mir bereits der Begriff „Falschberatung durch einen Rechtsanwalt“ in den Sinn, verfolgte die Angelegenheit aber wegen meiner Tochter vorerst nicht weiter.

Nächster Schritt:
Rechtsanwalt Schnarcher hatte dann die Idee, die von der Beistandschaft des Jugendamtes errechneten 1.600 € Kindesunterhalt von der Beistandschaft selbst einzufordern. Denn diese Verhandlung in Nürnberg war unserer Meinung nach nur deshalb notwendig geworden, weil die Beistandschaft zuvor versagt hatte und die Unterhaltsforderungen bei der Kindesmutter nicht durchsetzen konnte/wollte.

Nach einigem Hin und Her erklärte sich die Beistandschaft des Jugendamtes dazu bereit, den von ihr selbst ermittelten Kindesunterhalt in Höhe von ca. 1.600 € „ohne Anerkennung einer Schuld“ an meine Tochter zu zahlen.

Die Formulierung „ohne Anerkennung einer Schuld“ ist schon deshalb in meinen Augen lächerlich, weil man nicht zahlt, wenn man keine Schuld hat. Oder?

Also erkannte die Beistandschaft durch die Zahlung ihre Schuld an.

Für meine Tochter setzte ich danach in Abstimmung mit Rechtsanwalt Schnarcher ein

auf, in dem ich meine Sicht der Dinge nach der mir vorliegenden Akte und deren „Taten“ in dieser Gesamtsache schildere und eine Erstattung der durch die Beistandschaft entstandenen Gerichts- und Anwaltskosten von der Beistandschaft verlange.

Mit der Beantwortung ließ sich die Beistandschaft des Jugendamtes sechs Wochen Zeit, um dann weitere Zahlungen abzulehnen. Man hat meine Tochter auf den juristischen Weg verwiesen.

Larah hat die Schnauze gestrichen voll von diesen ganzen aus unserer Sicht schon fast kriminellen Vorgängen, die wir seit Jahren ertragen müssen.

Meine Tochter wird nicht mehr weiter klagen.

Es bleiben bei mir ganz persönlich und sehr betroffen zwei Gedankengänge: Ich denke jetzt sehr intensiv über die Falschberatung durch Rechtsanwalt Schnarcher nach und darüber, ob ich ihn für die Falschberatung meiner Tochter zur Kasse bitten werde.

Und auf der anderen Seite überlege ich, ob ich mir die Mühe machen sollte, mich über die Arbeitsweise von Teilen der Jugendämter schriftlich im Netz zu äußern.

Historie: Ich bin alt genug, um auch aus persönlicher Erfahrung zu wissen, dass die Jugendämter in den 50er, 60er und 70er Jahren nicht gerade angemessen mit Kindern umgingen. Das ist eine sehr freundliche Umschreibung der seelischen und körperlichen Gewalt gegen Kinder. Im Internet gibt es genug Berichte darüber. Stellenweise gibt es noch bis heute „Reste“ solchen Fehlverhaltens.

Das überwiegend katastrophale und abwertende Verhalten der Jugendämter gegenüber Vätern spottet seit jeher einer jeden Beschreibung. In vielen Medien befinden sich Beispiele dieser Tatsache.

Hinter vorgehaltener Hand – es war damals nicht üblich, die Wahrheit laut auszusprechen – war der „BIRKENHOF“, ein Erziehungsheim in Hannover, Teil dieses kinderfeindlichen Systems.

Einen „BIRKENHOF“ gab es zu dieser Zeit überall, wenn auch unter anderem Namen.

Die damaligen Kinder sind heute erwachsen und leiden noch immer unter dem, was sie durch die Verantwortlichen in den Jugendämtern erfahren und erleiden mussten. Das Ganze geschah parallel zu den Missständen in der katholischen Kirche und den Missständen in den zumeist kirchlich geführten Internaten.

Ich werde mich mit diesem Thema beschäftigen und damit der herrschenden Arroganz und Kinderfeindlichkeit einiger Vertreter dieser Einrichtungen schriftlich entgegentreten.