Kindeswohl

Die Geschichte (m)eines Kindes

Eine dokumentarische Biografie von 2020

Kapitel 11

Verrat vor dem Gericht

und die geplante Enteignung des Kindes

Kaum zu glauben, es hört nicht auf, es geht weiter und es kommt noch dicker…

Am 19.11.14 gab es mal wieder eine Gerichtsverhandlung zum Thema Umgang, Scheidung und Folgesachen, damit ist in der Regel der Unterhalt gemeint. Das Kind war zu diesem Zeitpunkt erst 15 Jahre alt, also minderjährig!

Zunächst wurde in dieser Gerichtsverhandlung durchaus positiv darüber gesprochen, wie die Mutter und das Kind sich wieder annähern könnten.

Die Richterin begrüßte meinen Vorschlag eines handschriftlichen Briefes der Mutter an das Kind, um dem Kind näherzukommen. Dazu kam es vonseiten der Mutter bis zuletzt (2020) nicht.

Diese Verhandlung war bis hierhin ein scheinheiliges, einlullendes Gelaber aller Studierten.

Später, als es um den Unterhalt für das Kind und mich ging, hatte die Gegenseite, federführend deren DRechtsanwältin Feinschliff, die folgende unfassbare Idee:

  1. Das Kind fliegt aus der Auflassungsvormerkung im Grundbuch und verliert damit seine Zukunftsabsicherung. Juristen nennen dieses „rückgängig“ machen.
  2. Ich bekomme für Larah als Ersatz das kleine Haus am Stadtrand übertragen.
  3. Die Kindesmutter erhält das größere Doppelhaus in der Stadt.

> Das nenne ich eine fast kriminelle Abzocke meiner minderjährigen Tochter!

Denn:
> kleines Häuschen 1: ca. X,– € bei monatlicher Rendite von 1/5 des Gesamtwertes
> großes Häuschen 2: ca. X,– € bei monatlicher Rendite von 4/5 des Gesamtwertes

Zu diesem Vorschlag der Juristen schüttelte die KM zunächst den Kopf und lehnte ihn entrüstet ab. Nur wenige Minuten später schloss sie sich ihrer Anwältin an. Absprache?! Niemals …

Die Anwältin der KM, Feinschliff, brachte in trauter Einigkeit mit der „unabhängigen“ Richterin noch weitere Argumente vor:

  • Dass es ja sowieso nicht gehe, dass Mutter und Kind die Immobilie später gemeinsam betreiben …. (Wortlaut des Gerichtes bzw. der Richterin)
  • Es sei unangebracht, ein minderjähriges Kind mit einer Immobilie zu belasten … (Wortlaut der Gegenseite)
  • Es wurde dazu allgemein gerügt, dass RA A. Zieher seinerzeit diese Auflassungs-Vormerkung zur Absicherung des minderjährigen Kindes erstellt hatte.

Ohne diese Auflassungsvormerkung, meine Damen, hätte die KM mit ihrem „Schätzchen“ längst alles verjubelt. Für die eigene Tochter wären dann 0,– € geblieben. Sicherlich haben Sie diese Tatsache „versehentlich übersehen“.

Die „unabhängige“ Richterin stimmte solchen Äußerungen ständig nickend zu!

Was dann der Sache aus meiner Sicht angemessen passiert wäre, möchten Sie nicht wirklich wissen…

RAin Feinschliff von der Gegenseite drohte meiner damals 14-jährigen Tochter fünf-, sechsmal im Laufe der Verhandlungen mit einer Zwangsversteigerung, wenn sie 18 Jahre alt wird und sofern sie und ich die Zustimmung verweigern.

Ich soll die Zukunft meiner Tochter verraten? Wie dumm ist diese Anwältin eigentlich?

Fazit: Diese Richterin und diese Anwältin – vielleicht sind sie beide selbst Mütter? – kündigten oder besser gesagt drohten meinem 15-jährigen Kind bereits einen Prozess zu dessen 18. Geburtstag an.

>>> Es hätten bei dieser bis hierhin fast fröhlichen (ei, was haben wir heute wieder für tolle Ideen), aber kinderfeindlichen Eintracht zwischen der Mutter Janette, der Richterin Steghausen, der Gegenanwältin Feinschliff und perfider Weise auch meiner eigenen Anwältin Schnute zur Feier des Tages nur noch der Kaffee und Kuchen gefehlt, um die Einigkeit perfekt zu machen.

Gegen ein wehrloses und minderjähriges Kind, was sonst.

Als ich merkte, dass auch unsere RAin D. Schnute aus Rapke bei Herte, deren Mandat ausschließlich der Schutz meines Kindes gewesen wäre, sich der Idee der Gegenseite anschloss, hielt ich es für angebracht, die letzten 20 Minuten der Verhandlung zu schweigen, anstatt meinem Wunsch, diverse Möbel in diesem Gerichtssaal zu rücken, nachzugehen.

Alle waren sich erstaunlich einig!

Wer denkt hier Böses … Nein, natürlich (k)eine Absprache.

Mein Einwand, dass dies eine Kapitalteilung von 1/5 zu 4/5 zuungunsten meines Kindes darstellt, interessierte bei der Verhandlung und bis zuletzt niemanden. An Eigentümer- und Erbgemeinschaften dachte auch keiner. Weitere Anmerkungen meinerseits in der Sache wurden ebenfalls nur beiläufig bis gar nicht zur Kenntnis genommen.

Hier siegten die Väterfeindlichkeit und Arroganz der „juristischen Macht“ in Gestalt dieser Damen – und alles gegen Vater und Tochter!

Zuvor hatte ich auf ihre Nachfrage, was ich von diesem Vorschlag halte, der Richterin geantwortet, dass ich diese Sache überschlafen müsse. Das tat ich aus taktischen Gründen, weil ich in diesem Moment nichts sagen wollte, was mir zum Nachteil gereichen könnte. Ich wollte dieses in Ruhe und schriftlich äußern.

Mir war schon im Gerichtssaal klar, dass ich einem solchen, aus meiner Sicht  kriminellen Irrsinn, den die Volljuristen wieder einmal zum Schaden meiner Tochter planten, zu keinem Zeitpunkt zustimmen würde. Niemals!

> Ein abgeschlossenes Studium hat nichts mit Intelligenz und Empathie zu tun!

Als die Richterin am Schluss der Verhandlung der Kindesmutter mitteilte, dass sie heute nicht geschieden werden könne, fing die Mutter unseres Kindes bitterlich an zu weinen.

Die Scheidung war ihr wichtiger als die leibliche Tochter …

Dies war der nächste Übergriff der „Kindesmutter“ auf das Kapital der Tochter!

Wieder zu Hause angekommen, teilte ich dem Amtsgericht in Burgwedel (künftig zuständig) und dem Amtsgericht Hannover umgehend schriftlich meine grundsätzliche Ablehnung gegen diesen verwerflichen „Vorschlag“ mit.

Und das tat ich ohne Absprache mit unserer Rechtsanwältin Schnute die sich aus meiner Sicht mit der Gegenseite verbündet und uns damit verraten hatte und den enormen Schaden zulasten meines Kindes billigend in Kauf nahm. Juristisch nennt man das „Parteiverrat“.

Unsere Rechtsanwältin hatte von Anfang an die Aufgabe, das Schutzbegehren meines Kindes zu sichern, ich wiederhole mich hier gerne.

Wie gesagt, 1/5 zu 4/5 zuungunsten meines Kindes ist indiskutabel. Dass an Eigentümer- und Erbengemeinschaften nicht gedacht wurde, liegt an der „Verhandlungsfähigkeit“ der Juristen.

Die Gerichte in Burgwedel und Hannover gaben mir dann zumindest insoweit Recht, als einer Rückabwicklung der Auflassungsvormerkung und Grundbucheintragung nicht stattgegeben werden konnte, da es keine Gründe dafür gebe.

Kleiner Erfolg von Papa für meinen Schatz!!!!

Nach dieser Verhandlung war mein Vertrauen zu „unserer“ Rechtsanwältin Schnute gleich null.

„Lustiges“ Ereignis am Rande:
Bei einer Dorfanwältin in meiner Region bat ich in dieser Situation um Hilfe und Beratung für meine minderjährige Tochter gegen den Plan der Kindesmutter und deren Helfershelfer und auch wegen des Verhaltens unserer bisherigen Anwältin. Es ging darum, dass meinem Kind die Auflassungsvormerkung und Grundbucheintragung für mehrere Immobilien streitig gemacht werden sollten.

Beim zweiten Gespräch mit dieser Dorfanwältin schien es mir, als ob sie sich zuvor mit RAin Feinschliff von der Gegenseite oder ihrer eigenen Studienkollegin, was für ein Wunder, der Richterin Hannover, abgesprochen hätte. Ich war entsetzt, als diese Dorfanwältin genauso argumentierte wie die Richterin in der Verhandlung. Auch diese Anwältin stand auf der Seite der Kindesmutter und nicht des Kindes.

Absprache? Ich hoffe mal wieder, dass ich mich irre … Es fällt mir immer schwerer.

Ein Satz an alle Juristen:
Mandanten sind denkende und fühlende Menschen mit eigener Biografie, die sich nicht hinter einem aus Paragrafen gestrickten Mäntelchen verstecken.
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