Kapitel 2
Anfang 2010, noch zu „Friedenszeiten“ bzw. kurz nach unserer „Vereinbarung zur gütlichen Trennung“ im Jahr zuvor, ließen wir Eltern zugunsten unseres Kindes vom RA & Notar A. Zieha eine Urkunde über die
der Immobilienanteile im Grundbuch ausfertigen.
>>> Eine Auflassungsvormerkung im Grundbuch sichert einen Immobilienanteil zugunsten der empfangenden Person und soll verhindern, dass dieser Immobilienanteil verkauft oder beliehen werden kann.
Diese Idee stammte nicht von einem Anwalt, sondern von einem meiner ältesten Freunde Bernd Kärcher, einem Ex-Banker.
Es kam anders: Die KM versuchte in der Folgezeit in ihrer krankhaften Gier und ihrem Egoismus ihrer Tochter alles zu nehmen.
Bereits im Oktober 2010, kurz nachdem die KM mit ihrem neuen Freund Dario zusammengekommen war, versuchte sie in einem Schreiben ihres ersten, mit uns bis zum damaligen Zeitpunkt befreundeten Rechtsanwalts A. O. Hirthe, selbst Vater mehrerer Kinder, meine Zustimmung zur
aus der Auflassungsvormerkung eines der Häuser zu erhalten, damit sie, die „liebe Mutter“, das Haus verkaufen konnte. Das war der erste von vielen Versuchen der KM, ihr eigenes Kind abzuzocken.
RA Hirthe, auch ein damaliger Duzfreund der Familie, den wir mit seiner hochschwangeren Ehefrau beim 60. Geburtstag von RA Zieha kennenlernten und der auch Gast auf meinem 60. Geburtstag war! Auch er wurde offensichtlich von der KM seines Mandates enthoben, als er es nicht schaffte, Larah mit allen Mitteln aus dem Grundbuch zu werfen und mir Larah wegzunehmen. Unser gemeinsamer Duzfreund ergreift Partei gegen mein Kind, welches er kannte! Eine Frage des Charakters oder des Geldes. Es wird gemunkelt, dass er sich damals sehr oft mit der KM traf. Natürlich nur geschäftlich …? Wenn ich der vorliegenden Buchführung der KM glauben kann, so strich dieser von allen Emotionen befreite Rechtsanwalt mit seiner Arbeit dem Streitwert entsprechend rund 30.000 € ein. Eine stolze Summe für den Verrat an einem Kind, an meinem Kind! Das war 2010/2011.
Selbstverständlich weigerte ich mich, dieser geplanten Maßnahme gegen meine damals 12-jährige Tochter zuzustimmen. Somit begann im Oktober 2010 unversehens ein gewaltiger Rosenkrieg gegen mich, der bis heute, 2020, anhält.
In diesem Rosenkrieg wurde mein Kind von der Gegenseite, Rechtsanwälten und Richtern ohne Skrupel und Moral, als „Waffe“ gegen mich eingesetzt.
So etwas ist üblich, gegen Väter …
So etwas ist fast ausgeschlossen, gegen Mütter …
Achtung: 2012 sagte die Kindesmutter bei einer Verhandlung vor dem Oberlandesgericht (OLG) Celle in Bezug auf die Eintragung unserer Tochter im Grundbuch zu mir:
„Hättest Du damals dem Verkauf zugestimmt,
wäre der ganze Streit nicht entstanden“.
Damit erklärte sie unmissverständlich, dass sie diesen Streit aus purer Habgier begonnen hatte. Dem ist nichts hinzuzufügen und es erklärt vieles, was in der Folge geschah.
Dieser mit uns seinerzeit „befreundete“ RA Hirthe unternahm mithilfe des Gerichtes den Versuch, meiner Tochter den Umgang mit ihrem Vater zu untersagen.
Ab 2011 setzte er im Auftrag der KM durch, dass der Umgang der Tochter mit ihrem Vater auf ein Wochenendtreffen nur alle 14 Tage begrenzt wird. Das ist gängige Praxis, zum Nachteil der Kinder und zum Nachteil der Väter.
Nicht nur das. Dieser meiner Meinung nach von allen Emotionen befreite „Duzfreund“ versuchte auch, Larah und mich im Auftrag der Kindesmutter aus unserem Zuhause, dem Haus, in dem wir wohnten, zu werfen. Das Gericht gab uns 2011 in seinem
recht. Wir durften selbstverständlich und zunächst bis zur Scheidung dort wohnen bleiben.
Ich hatte in dieser Zeit eine absolute panische Angst mit meiner Tochter auf der Straße zu stehen. Deshalb hatte ich mir einen alten Wohnwagen vom letzten Geld besorgt und einen Campingplatz gesucht auf dem Larah und ich sehr freundlich aufgenommen wurden. Der Pächter hatte eine gleichaltrige Tochter, das ersparte uns jedes weitere Gespräch. Ich habe den Wohnwagen etwas hergerichtet damit auch Larah sich hier für den Notfall etwas wohlfühlen würde.
Auch wegen dem fiesen Plan der Kindesmutter, natürlich mit Hilfe unseres ehemaligen „Duzfreund“ Rechtsanwalt Hirthe, Larah und mich aus unserem Zuhause in die Obdachlosigkeit zu werfen, versuchte ich, die Scheidung solange wie möglich hinauszuzögern. Es gelang mir bis 2015, also 6 Jahre lang.
So geht das.
> 2012 habe ich das Aufenthaltsbestimmungsrecht für Larah erstritten.
Larah wohnte seitdem ihrem Wunsch entsprechend bei mir!
> Und 2015 habe ich für Larah das alleinige Sorgerecht erstritten.
Das war ebenfalls ihr Wunsch!
So geht das!
Ein Sparkonto unserer Tochter lief seit 1999 treuhänderisch auf den Namen der Mutter. Dieses Konto mit den aus dem Kindergeld bis 2011 angesparten ca. 15.000,- € hat die Mutter dem Kind 2011 weggenommen indem sie das Konto der Tochter plünderte und „bestimmungsgemäß verbraucht“, wie ihr 2. Rechtsanwalt A. Späht es nannte:
Diese „Mutter“ will also in nur 3 Monaten, von Okt. 2011 bis Dez. 2011, wo das Kind zu mir kam, 15.000,- € für das Kind ausgegeben haben? Quatsch und infame Lüge!
Diese „Mutter“ bestiehlt ihre leibliche 12-jährige Tochter.
DAS ist Tatsache!
Bei mir befinden sich noch die entsprechenden Kontoauszüge aus dieser Zeit als Beweis. Außerdem habe ich die ganze Sache an
deutlich erklärt. Das angesparte Geld von diesem Konto sollte unser Kind zu seinem 18. Geburtstag erhalten. Bis dahin wären es über 23.000,- € geworden. Ein schöner Start ins eigene Leben, hätte diese „Mutter“ unser Kind nicht vorher um diese Summe gebracht, also ihr eigenes Kind bestohlen. Und der Rechtsanwalt der Mutter, A. Späht, rühmt sich in dieser Sache lautstark vor Gericht, Vater von vier Kindern zu sein, deckt und „erklärt“ das Vorgehen dieser „Mutter“, und auch er will dazu noch den Umgang meines Kindes zu mir gerichtlich unterbinden. Zum Leid, Schaden und Nachteil eines Kindes, meiner Tochter die bei mir leben möchte! … für Geld tun „sie“ alles?
RA Späht wurde von der Ggs. offensichtlich seines Mandates enthoben, als es ihm nicht gelang, mir das Aufenthaltsbestimmungsrecht von Larah mit allen Mitteln streitig zu machen. Das war zu Weihnachten 2012. Sein bestes Zitat 2011:
„Dabei wollen wir dem 63-jährigen Vater gar nicht vorwerfen, dass er altersbedingt zu einer kindgerechten Freizeitgestaltung nur begrenzt in der Lage ist.“
Sie haben Ihr Mandat verloren, Herr Rechtsanwalt, weil ich in der Sache gegen Sie gewonnen habe und nicht wie Sie minderintelligent und polemisch argumentierte.
Ab 2013 startete die Kindesmutter mit ihrer mittlerweile 3. anwaltlichen Vertretung, Anwältin Z. Feinschliff, einen weiteren Angriff gegen die Gültigkeit und Eintragung unserer Tochter im Grundbuch mit allen erdenklichen Mitteln. Das eigene minderjährige Kind aus dem Grundbuch zu werfen ist aus meiner Sicht hochkriminell und charakterlos von jedem, der sich, in welcher Position auch immer, daran beteiligt.
RAin Feinschliff auf der Ggs., aus meiner Sicht der „Diamant aller Anwälte“ in Hannovers Familienrecht (ein Diamant kann radikal alles zerschneiden); wurde offenbar ihres Mandates enthoben, als sie es nicht schaffte, mir mit allen Mitteln die alleinige Sorge für Larah zu verweigern. Und dass trotz aller ihrer verbalen Übergriffe gegen mein minderjähriges Kind und jeder Menge Unsachlichkeiten und falscher Behauptungen gegen mich, die sie fortwährend vortrug. „Solche Typen wie Sie kenne ich“, war eine ihrer Äußerungen während einer Verhandlung. Sie hat mich dann auch richtig kennen lernen dürfen: ICH habe den Sorgerechtsstreit gewonnen und SIE hat verloren! Auch meine damals begonnene Biografie im Web ( in Kapitel 6 beschrieben) konnte sie nicht zu meinem Nachteil auslegen. Sie bewegte sich meiner Meinung nach auf einem bedauernswerten Niveau gegen mein Kind. Sie machte zumindest in unserer Sache das Kind zum Opfern, um selbst großartig dazustehen. Das war 2013 bis 2015.
Die „Arbeitsweise“ dieser Rechtsanwältin werde ich in der Folge noch deutlich beschreiben.
Mithilfe des Gerichtes, hier der Richterin Hannover, mit der ich jahrelang zu tun hatte und deren „mangelnden Respekt“, um es höflich auszudrücken, gegen mich als Vater ertragen musste, konnte die „Mutter“ im September 2011 die Umgangszeit zwischen meinem Kind und mir eindeutig zum Schaden meines Kindes verkürzen können. Anders ausgedrückt, ist wieder einmal ein Vater auf das Wohlwollen der Juristen angewiesen, um sein Kind alle 14 Tage sehen zu dürfen. Wer aufmuckt, bekommt die berüchtigte „Aussetzung“ des Umganges. „Aussetzung“ des Umganges bedeutet juristisch, dass der Vater sein Kind „bis auf Weiteres“ nicht mehr sehen darf. In der Praxis wird dem Vater mit dieser juristisch verbogenen Formulierung das Kind komplett und dauerhaft weggenommen. Das freundliche Wort „Aussetzung“ bedeutet Kindesentzug. Das freundliche Wort „Beschluss“ ist eine Verniedlichung des Wortes Urteil. Das freundliche Wort „Freistellung“ im Arbeitsrecht bedeutet Kündigung.
Die Richterin Hannover machte mir sehr schnell klar, welchen Stellenwert das Wort eines Vaters vor dem Familiengericht hat. KEINEN! Von Anfang an war ich als Vater der Verlierer, der auch nur um das geringste Recht für das Kind kämpfen muss. Jahrelang, von 2011 bis 2015, hat diese Richterin meinen Worten, den Worten eines Vaters, nicht geglaubt. Jahrelang hat sie meine Anträge auf Prozesskostenhilfe, die dem Recht und Wohl meiner Tochter dienen sollten, mit den immer wiederkehrenden stereotypen Behauptungen „keine Aussicht auf Erfolg“ und „der Vater hat noch Geld“ (den Beweis konnte sie niemals antreten) abgewimmelt.
Übrigens haben Sie, verehrte Richterin Hannover im Zeitraum in dem sie mit unserer Sache tätig waren einem türkischen Vater den Umgang mit seinem Sohn per Gerichtsbeschluss (wie fast immer Pro-Mama) weggenommen. Da ich diesen Vater persönlich kannte, sind mir auch ein Teil seiner Unterlagen bekannt. Wie immer gab es auch hier aus meiner bescheidenen Sicht keinen zwingenden Grund dem Vater den Kontakt zu seinem Kind wegzunehmen. Das Gericht stützte sich hier einzig auf Aussagen der Kindesmutter, dass der Vater über griffig sei. Nicht bewiesen! Das alleine reicht ja schon in Deutschland um einem Vater jedes Recht zu nehmen. Gratuliere!
Dieser Vater ist dann in einen Streik getreten, indem er an der Waterloo Säule ein Zelt aufgebaut hat und dadurch sein berechtigtes Anliegen nicht nur von der Zeitung bekannt gemacht wurde, sondern auch in einem Bericht im Regionalfernsehen stattfand.
Dazu: hätten Sie, Frau Richterin mir den Umgang zu meiner Tochter vereitelt soweit zu diesem Zeitpunkt bestens darauf vorbereitet. Gemeinsam mit Freunden und Sympathisanten dieser Geschichte hätte ich mich im Eingangsbereich des Gerichtes an eine Säule Ketten lassen. Natürlich mit einem großen Plakat und dem passenden Text vor der Brust. Sie können sicher sein, dass die schreibenden und filmenden Medien, aber auch Freunde, mit Handys ausgestattet anwesend gewesen wären um damit Internet usw.Flagge zu zeigen.
Sie werden es sich nicht vorstellen können wie egal mir die Folgen gewesen wären. Ich bin ein sogenannter Alt-68er der aus dieser Zeit seine Lebenseinstellung und Kraft schöpft, oder warum habe ich das alles gemeistert?
Zur Sache:
Alles väterfeindlich? Das Gericht, welches zum Schutz und Wohl von Kindern arbeiten sollte, erweckte nicht den Eindruck der Unparteilichkeit. So heißt es im Gesetz:
Kinder genießen den besonderen Schutz des Gesetzes …
Von diesem Gericht wurden meine schriftlichen Beweise, die das Fehlverhalten der Kindesmutter deutlich beschreiben, offensichtlich zu deren Schutz nicht beachtet. Ich glaube, dass fast jede MUTTER in meiner Situation vom Ger(ü)cht fairer behandelt worden wäre und RECHT bekommen hätte. So ist das in unserem Land! Die folgende These aus einer längst vergangenen Zeit scheint an deutschen Familiengerichten weiterhin gültig zu sein:
„Es wurde mit aller Entschiedenheit betont,
dass nicht die Sorge für das Wohl des Kindes in erster Linie ausschlaggebend sei, sondern das ethische Recht der Mutter auf das Kind.“
Adolf Hitler, zitiert nach W. Schuberts „Das Familien- und Erbrecht unter dem Nationalsozialismus“
Die Bestimmung zum Kindesunterhalt stammt auch aus dieser Zeit, um 1936. Damals war es nicht üblich, dass Frauen arbeiteten, deshalb war diese Regelung zum Wohl von Mutter und Kind absolut richtig. Heute ist das anders. Heute sollten andere, geschlechterneutrale Bewertungen angesetzt werden.
Die Regel in unserem „kinderfreundlichen“ Land ist, dass der Vater mit viel Glück sein Kind alle 14 Tage sehen darf. Die Mutter hat also 12 Tage Zeit, das Kind gegen den Vater zu beeinflussen.
Das ist tägliche und durch das Internet bestätigte Praxis und keine Fantasie.
Mein Kind litt sehr unter der Trennung von mir und musste deshalb bei der Mutter therapeutisch betreut werden. Dazu komme ich noch, leider. In der Schule sackte Larah von 2,4 auf 3,9 ab. Das Kind hat das Vertrauen zu ihrer Mutter verloren – wohl dauerhaft. Später dazu mehr, leider …
Mir liegt von unserem Hausarzt Dr. Wese schriftlich vor, dass die Tochter in der Zeit bei der Mutter und deren „Aktmodell laut Internet“
war. Das ist wohl deutlich genug. Auch Frau Kurze vom Jugendamt Hannover, die meiner Tochter in der schlimmsten Zeit eine große Unterstützung war, drängte aus diesem Grund darauf, dass Larah unverzüglich von der Mutter und deren „Freund“ weg- und zu ihrem Vater kommt.
Die Professionen:
Es ist so, dass Väter vor Jugendämtern und Gerichten in Ehestreitigkeiten, in denen es um das Kind geht, eine gewisse Angst verspüren. Nicht ohne Grund. Es ist erwiesen, dass Väter einen sehr schlechten Stand bei diesen Professionen haben, wenn sie für ihr Kind deren Recht oder Wunsch durchzusetzen versuchen.
Für Mütter ist das alles ein Kinderspiel, sie bekommen fast automatisch Recht.
Ich habe mich gegenüber den Professionen versucht stets freundlich, sachlich, aber auch bestimmt zu verhalten und allen Beteiligten die Situation und den Wunsch meiner Tochter geschildert. Immer und immer wieder.
Bei den Richterinnen in Hannover und Burgwedel hatte ich über sehr lange Strecken das Nachsehen. Es war unendlich mühevoll für mich, diesen Richterinnen den Wunsch meiner Tochter klarzumachen und sie dazu zu bewegen, dass sie auf mein Drängen und angesichts meiner vorgelegten Beweise letztlich nicht anders konnten, als dem Wunsch meiner Tochter zu entsprechen.
Die Rechtsanwälte auf der anderen Seite arbeiteten derweil für ihre Mandantin und gegen meine Tochter. Da dieses System funktioniert, kann man aus meiner Sicht davon ausgehen, dass der im Gesetz verankerte Paragraf zum Schutz Minderjähriger nicht ernst genommen wird. Mein Fall ist kein Einzelfall; ich habe damit neun Jahre persönlich zu tun gehabt und kenne aus verschiedenen Verbindungen, zum Beispiel „Väternotruf“ und „Väteraufbruch für Kinder“, Väter, denen es genauso erging wie mir.
In dieser Zeit nahm ich für Larah Kontakt zum Kinderschutzbund auf. Nach kurzer Zeit ergab es sich, dass Frau Narim sich um Larah kümmerte. Das war dringend notwendig, da Larah, damals 11-jährig, mit der gesamten Streitsituation nicht klarkam.
Das Kind wollte auch den „Freund“ der Mutter nicht mehr sehen. Warum? Darüber denke ich besser nicht nach … Irgendwann vor langer Zeit erzählte uns der Sohn der italienischen Freundin meiner Ex, dass er dabeisaß, als Larah von dem Freund der Mutter, Dario, am Esstisch geschlagen wurde. Es war vielleicht nur ein Klaps, aber es steht diesem Typen nicht zu, meine Tochter anzufassen.
Tatsache ist, dass die KM, aus meiner Sicht aufgestachelt und aufgehetzt von ihrem „Freund“, seit Herbst 2010 meinem Kind und mir gründlich das Leben versaut.
Selbst die Freunde der KM erkannten schon frühzeitig, dass sie ihm hörig ist.
Es ist kaum nachzuvollziehen, wie die Ablehnung einer Mutter auf ein Kind wirkt.