Kindeswohl

Die Geschichte (m)eines Kindes

Eine dokumentarische Biografie von 2020

Kapitel 5

Aufenthaltsbestimmungsrecht

Nachdem unsere Tochter in einigermaßen positiver Übereinkunft zwischen uns Eltern am Anfang unserer Trennung 2010 einmal beim Vater und einmal bei der Mutter gewohnt hatte, hatte die KM plötzlich den „Wunsch“, dass das Kind ab sofort nur bei ihr leben sollte. Gegen den Willen der Tochter, diese wurde von der Mutter gar nicht dazu befragt.

Das Ganze geschah sicherlich auf Anraten ihrer Rechtsanwältin. Juristen wissen, dass so etwas funktioniert. Damit meine ich, dass das Kind zu 90 % der Mutter zugesprochen wird, wenn die Mutter dies wünscht. Und das wollen die Mütter, denn wenn die KM das Kind hat, hat sie auch die Macht bei Scheidungen.

Zuvor, im September 2011, beschloss das Familiengericht, dass die Tochter ständig bei der Mutter wohnen und ihren Vater nur alle zwei Wochen für drei Tage sehen durfte. Das Gericht urteilte damit gegen den Wunsch der Tochter! Larah war zu diesem Zeitpunkt zwölf Jahre alt; was das Kind wollte, war den Juristen schweißegal. Das Gericht hatte das Kind zwar gefragt, aber dem Wunsch des Kindes nicht entsprochen.

Am Tag des Gerichtsbeschlusses war es meine Aufgabe, meiner Tochter dies schonend beizubringen. Sie stand weinend vor mir und sagte immer wieder: „Ich will nicht zu Mama, ich will nicht zu Mama, ich will bei dir bleiben.“ So wird in Deutschland entschieden, nicht zum Wohle eines Kindes, sondern zum Wohle einer Mutter. In unserem Fall aber nur vorläufig, denn es gelang mir in der Folgezeit den Wunsch meiner Tochter juristisch durchzusetzen.

2011 hatte ich einem regionalen TV – Sender dazu ein Interview gegeben, welches sich hier in der Anlage befindet (Seitenleiste links). Dabei musste ich mich mit meinen Aussagen sehr zurückhalten. Ansonsten hätte ich Nachteile vor den Gerichten gehabt und man hätte mir das was ich in diesem Interview gesagt habe negativ angelastet.

Auf Larahs dringenden Wunsch beantragte ich 2012 das Aufenthaltsbestimmungsrecht für meine Tochter. Der Begriff sagt es: Das Elternteil, welches das Aufenthaltsbestimmungsrecht hat, entscheidet darüber, wo das Kind lebt. Ich würde damit Larahs erklärtem Wunsch entsprechen.

Nach einem harten Weg vor Gericht, bei dem mir alle Professionen Steine in den Weg legten, erhielt ich für meine Tochter das Aufenthaltsbestimmungsrecht. Das bedeutet, dass Larah im Dezember 2012 zu mir ziehen durfte. Das war ihr Wunsch! Das Ergebnis ist umso erfreulicher, da Väter statistisch nur zu ca. 10 % das Aufenthaltsbestimmungsrecht und/oder das Sorgerecht zugesprochen bekommen.

Larah erinnerte sich daran, dass sie 2011, vor dem ersten Gerichtstermin bei ihrem ersten Verfahrensbeistand, der Rechtsanwältin Kaltmüller, von ihrer Mutter eine Stunde lang vor der Kanzlei im Auto beeinflusst wurde. Die Anwältin bestätigte mir später auf meine Anfrage, warum die KM ohne den Kindesvater zu ihr komme, dass dies wohl „aus taktischen Gründen“ geschehen sei. Von selbst war die KM nicht auf diese Idee gekommen, das hatte ihr bestimmt ihre aktuelle Rechtsvertretung eingeflüstert.

Dieser Vorgang wiederholte sich bei Larahs Anhörung bei der Richterin Hannover und der Sachverständigen Spät-Laufrad vor dem Amtsgericht Hannover im Herbst 2012, als das Aufenthaltsbestimmungsrecht verhandelt wurde. Auch in diesem Fall konnte die KM vorab nach Belieben auf ihre Tochter einwirken, der Vater war ausgeschlossen. Mit Duldung und auf Wunsch der Richterin und der Sachverständigen und eindeutig gegen die Rechte des Vaters. Sie hätten mich zum Anhörungstermin mit Larah laden müssen.

Bei beiden Anhörungen war Larah durch die vorherigen Einschüchterungen durch die KM nicht in der Lage, sich frei zu äußern.

Und bei der Anhörung?
Da sitzt ein Kind von 12 Jahren vor zwei rhetorisch sehr versierten Damen, der Richterin und der Sachverständigen. Sicherlich wird es sich nicht angemessen und frei äußern können. Es wäre besser, dass bei solchen Gesprächen ein Elternteil in der Nähe ist, damit das Kind den Mut aufbringen kann, offen zu sprechen.

Ich frage mich heute noch, wie Juristen und Sachverständige nach einem höchstens 30- bis 40-minütigen Gespräch annehmen können, ein Kind und dessen tatsächliche Wünsche zu kennen und zu verstehen.

Mein Kind hat 2012 zum Thema Aufenthalt, also wo sie leben möchte, die Richterin und die „Sachverständige“* (dazu komme ich gleich) mithilfe einer Dame vom Kinderschutzbund, Frau Narim, anrufen dürfen und seine eigene Meinung dazu gesagt, sodass das Gericht auch durch diese Aussage meiner Tochter gar nicht anders entscheiden konnte. Es ist in diesem Gesprächsprotokoll mit der Richterin Hannover zu lesen, dass Larah vor den verbalen Übergriffen ihrer eigenen Mutter Angst hatte.
Mit Hilfe von Frau Narim hatte Larah keine Angst sich telefonisch und schriftlich gegenüber der Richterin und der Sachverständigen zu äußern.

Dieses ist in einem
nachzulesen.

Dazu äußerte sich Larah auch gegenüber der Sachverständigen Spät-Laufrad. Auch dieses ist in dem

nachzulesen

Ich möchte darauf hinweisen, dass vor DIESER Gerichts-Sachverständigen im Internet unter anderem auf „Väternotruf.de“*** wegen deren Vorgehensweise und Auffassung ausdrücklich gewarnt wird! Sie urteilt, so heißt es, nicht dem Wohl des Kindes entsprechend, sondern gegen Väter. Obwohl sie wusste, dass das Kind suizidgefährdet ist, schlug sie in unserem Fall vor, dass das Kind in ein Internat kommt. Also weg von den Eltern.

Dümmer geht´s nimmer, Frau „Sach-un-verständige“.

Was ist eine Sachverständige?
Eine Sachverständige ist eine Psychologin oder Ähnliches, die in der Regel nicht speziell ausgebildet ist und einzig und allein vom Gericht beordert wird. Bis vor kurzem konnten sogar Heilpraktiker(innen) als Gutachter in Kindschaftssachen für das Gericht arbeiten. Natürlich alles ohne spezielle Ausbildung, wie bei den Richtern, die ebenfalls keine Ausbildung für den Fachbereich Familienrecht benötigen. Zu wessen Schaden? Richtig, der Kinder und Väter.
> Kein Elternteil oder Rechtsanwalt kann eine Sachverständige ablehnen!
Man könnte denken, dass diese Sachverständige dem Wunsch des Gerichtes folgen, um weitere Aufträge vom Gericht zu erhalten …

Nein, das kann und möchte ich mir gar nicht vorstellen …

Übrigens ist diese Sachverständige an der Uni Hannover auch als Lebensmitteltechnikerin beschäftigt. Wie passt das denn zusammen???

Dr. phil. Spät-Laufrad, Diplom-Pädagogin, Mediatorin, Lebensmitteltechnikerin ohne nachweisbare Ausbildung zur Sachverständigen für minderjährige Kinder. Laut Internet ist sie beauftragt am Amtsgericht Cuxhagen, Amtsgericht Hannover, Amts-gericht Neustadt, Amtsgericht Berlin, Amtsgericht Hannover + Umland.

Damals wurde Larah tatkräftig und moralisch von Frau Narim vom örtlichen Kinderschutzbund unterstützt. Frau Narim hatte ich für Larah schon 2 Jahre vorher als Hilfe für Larah in unsere Familie geholt.

Frau Narim lernte ich im VAMV kennen, dem Verein alleinerziehender Mütter und Väter. Nachdem sie zunächst Gespräche mit mir und mit Larah geführt hatte, kümmerte sie sich später auf meine Bitte hin fast ausschließlich um Larahs Belange. Das war bei diesem ganzen Familienstreit extrem wichtig.

Nachdem sich Frau Narim und Larah etwa zwei Jahre kannten und zusammengearbeitet haben gab es vor diesen Prozessen einen sehr wichtigen Vertrauensbeweis zwischen meiner Tochter und Frau Narim. Larah hat Frau Narim vor diesen Prozessen von ihrer Schweigepflicht entbunden. Damit konnte Frau Narim den Wunsch von Sarah deutlich äußern.

Noch etwas zum VAMV:
Als einziger Vater zwischen all den Müttern fühlte ich mich bei den Veranstaltungen nicht wohl und erlebte mit, wie diese Mütter eher negativ über die Väter ihrer Kinder redeten und allesamt offensichtlich eher bestrebt waren, Geld vom Ex zu fordern. Geld und Umgang waren die Hauptthemen der Mütter, bis hin zur Umgangsverweigerung gegenüber den Vätern! Es brauchte nicht viel, um zu erkennen, dass der VAMV eine Domäne der Mütter ist. Man kann im Internet nachlesen, dass der VAMV wie die deutschen Gerichte arbeitet, zum Wohl der Mütter.

Ich fand es auch extrem merkwürdig, dass beim VAMV Rechtsanwälte als „Berater“ bei Gruppentreffen auftraten. Diese Rechtsanwälte treffen hier auf Elternteile die in einer prekären Situation sind und natürlich Rat brauchen. Da dieses aber innerhalb der Gruppentreffen nicht möglich ist gewinnt der jeweilige Rechtsanwalt auf diese Art neue Mandanten. (Ist der VAMV am Gewinn beteiligt?) Mit einem dieser Rechtsanwälte war ich zu einem Gespräch verabredet. Die Beratung begann damit, dass er eine Stoppuhr stellte, das ist kein Witz, er startete seine Uhr und erklärte mir, dass diese 60 Minuten 100 € kosten. Üblicherweise ist eine Erstberatung gratis. In dem folgenden Gespräch habe ich nicht erfahren was ich eigentlich tun kann. Ich fragte ihn und erhielt nur stereotypes Blabla als Antwort. Erst lange Zeit später ist mir klar geworden, dass ein solches Verhalten die überwiegende Arbeitsweise von Rechtsanwälten ist. Viel reden, nichts aussagen.

Prädikat: Der VAMV ist für Väter absolut nicht empfehlenswert.

Vor der Verhandlung zum Aufenthaltsbestimmungsrecht am 7.11.12 hatte ich mit unserer damaligen Rechtsanwältin Schnute die Begründung für die Übertragung des Aufenthaltsbestimmungsrecht formuliert. Das war der Wunsch von Larah.

Während der Verhandlung zum Aufenthaltsbestimmungsrecht gab es dann einen verzweifelten SMS-Schriftwechsel zwischen Larah und mir. Larah erwartete, dass bei dieser Verhandlung festgestellt wird, dass sie umgehend zum Vater darf.

Während dieser emotional sehr anstrengenden Verhandlung schaute mich die Richterin immerzu kritisch an, da ich unter dem Tisch ständig Larahs Fragen beantworten musste. Ich durfte nichts Falsches schreiben, damit ihr nichts passiert und sie keinen Blödsinn macht. Ich hatte panische Angst, dass meine Tochter unkontrolliert handelt, denn es war ja hinlänglich bekannt, dass Larah zu der Zeit, als sie bei ihrer Mutter leben musste, suizidgefährdet war.

Ich musste die Hilferufe meiner Tochter während der Gerichtsverhandlung lesen und traute mich nicht, das Handy einfach auf den Tisch zu legen und der Richterin zu zeigen, was mit Larah los ist.

Wie schon so oft würde das Gericht vielleicht noch versuchen, Larahs Reaktionen mir anzulasten. So ist das, als Vater. Jeder kleine Schritt muss sorgfältig überlegt werden.

Heute würde ich anders handeln! Ich würde sofort die Polizei zu Larah schicken, um das Kind zu schützen, bis ich als Vater bei ihr sein und mit ihr sprechen kann. Scheiß auf die Anordnung der Gerichte!

Ich konnte meiner Tochter außerhalb der Gerichtsverhandlung und unserer Treffen nicht helfen, denn das Gericht hatte mir den Umgang bis auf drei Tage alle zwei Wochen untersagt. Hätte ich anders gehandelt, also gegen das „Gesetz“ verstoßen und mich heimlich mit meiner Tochter getroffen, so hätte das Gericht mit Sicherheit den Umgang mit meiner Tochter ausgesetzt, da ich mich nicht an die gerichtlichen Vorgaben gehalten habe.

Bei Aussetzung des Umgangs wird dem betreffenden Elternteil der Umgang mit dem Kind gerichtlich vollständig untersagt. In der Praxis bedeutet diese freundliche Umschreibung nichts anderes als das Ende des Kontaktes des betroffenen Elternteils zu seinem Kind. Denn es müsste schon ein Wunder geschehen, damit ein Gericht diese Aussetzung zurücknimmt. Faktisch wird nur etwa jede zehnte Aussetzung des Umgangs vom Gericht wieder aufgehoben, sodass der betroffene Elternteil sein Kind, natürlich eingeschränkt, sehen kann.

Und wenn es erst einmal so weit und zum Nachteil des Kindes und des Vaters gekommen ist, haben die „Mütter“ ausreichend Zeit, ihr Kind gegen den Vater zu beeinflussen. Papa ist dann immer der Böse und Mama ist die arme Frau, die so sehr unter Papa gelitten hat. Kein Märchen, alles Tatsachen. Das Internet ist voll von solchen Beispielen, leider.

Während dieser fast zweistündigen Verhandlung gefiel sich die „Sachverständige“ Spät-Laufrad offensichtlich so gut in ihrer Rolle, dass sie fast eine Stunde für ihre „Ausführungen“ benötigte.
Ihre Spitzenidee war es, Larah auf ein Internat weit weg von den Eltern zu schicken.

Eine ähnlich unsinnige Idee hatte bei der Verhandlung um das Sorgerecht 2015 die RAin Feinschliff, als sie im Auftrag der KM mitteilte, das Kind solle in eine Wohngruppe, also weg von den Eltern. Welch armselige Ideen.

Da die „Sachverständige“ direkt neben mir saß, flüsterte ich ihr ins Ohr, dass das Larahs endgültiger Untergang sein würde. Und am Ende ihrer endlosen Argumentation konnte ich es mir nicht verkneifen, sie zu fragen, von welchem Kind sie eigentlich gesprochen habe. Sie strotzte nur so vor Unkenntnis über den Wunsch und Zustand meiner Tochter. Natürlich schloss sich die Richterin den „Empfehlungen“ der Sachverständigen zunächst an.

Nach der Verhandlung teilte mir unser damaliger Rechtsanwalt Rheindom mit, dass er mit dieser Ansammlung studierter „Damen“ nicht mehr klarkomme und sein Mandat abgeben müsse. Es stimmte ihn traurig bis wütend, wie die ausnahmslos weiblichen Professionen in dieser Verhandlung gegen Larah und mich vorgegangen waren. Da ich Rechtsanwalt Rheindom schon lange kannte, sagte ich zu ihm: „Diese Frauen sind vermutlich alle ohne Vater aufgewachsen.“
Wir lächelten betroffen, denn es war uns beiden klar, was hier läuft.

An diesem Tag Anfang November konnte die Richterin, warum auch immer, keinen Beschluss verkünden, obwohl doch alles ausführlich besprochen worden war, die schriftlichen Aussagen von Larah vorlagen und auch das Jugendamt deutlich zu Larahs Gunsten Stellung bezogen hatte. Die Richterin vertagte ihre Entscheidung auf Mitte Dezember. Zugunsten einer Mutter hätte sie, wie üblich, sofort eine Entscheidung getroffen. Zum Wohl der Mutter!

Dazu kam es nicht. Die Situation um Larah herum eskalierte auf dramatische Art und Weise, sodass es notwendig wurde, einen dringenden Antrag zum Aufenthaltsbestimmungsrecht an das Gericht zu schicken.

Nach dieser sehr anstrengenden Verhandlung habe ich Zuhause umgehend ein

angefertigt damit nichts vergessen wird.

Vieles was ich vom Gericht gerade bei dieser aber auch anderen Verhandlungen hörte, habe ich in einer

beschrieben.

Aufgrund des vorherigen Antrages, den ich mit unserer neuen Rechtsanwältin Schnute zusammengestellt hatte, und der darin von unserem Hausarzt und der Dame vom Jugendamt bestätigten Suizidgefahr für Larah hatte die Richterin keine andere Wahl, als uns ihren Beschluss nun vorzeitig zuzusenden.

Per E-Mail kam am 12. Dezember 2012 bei unserer Rechtsanwältin Schnute die Nachricht vom Gericht an, dass Larah sofort zu ihrem Vater darf.

Ich fuhr gleich zu Larah, sagte ihr auf dem Weg am Telefon, dass sie die notwendigsten Sachen packen könne, und holte meine Tochter ab. Endlich!

Wir beide weinten vor grenzenloser Freude, wir lagen uns in den Armen und hatten uns an diesem und vielen, vielen weiteren Tagen vieles zu erzählen.

Das war nicht nur für Larah ein glücklicher Tag. Ab diesem Zeitpunkt war sie dort, wo sie leben wollte, bei ihrem Vater, und das Thema Suizid tauchte nie wieder auf.

Die „Mutter“ brachte wenige Monate später, am 1. April 2013, die Kleidung ihrer Tochter in

verpackt zu uns und zog 450 km weit weg zu ihrem Freund Dario. Das war von den beiden übrigens bereits in Dezember des Vorjahres geplant. Wahrscheinlich wollte sie das Kind einfach mitnehmen. Wetten, dass die Gerichte die KM geschützt hätten?!

Das Kind hatte in der nächsten Zeit Probleme, sich mit ihrer Mutter auf Anordnung des Gerichtes und des Jugendamtes zu treffen. 2013 gab es nur vier Treffen. Bereits beim zweiten Treffen fing die Mutter wieder an, über mich, den Vater, schlecht zu reden und Lügen zu verbreiten.

Das war ein großer Fehler der KM. Das Kind war zu dieser Zeit schon alt und vor allem klug genug, um die Situation eigenständig zu erfassen und zu beurteilen.

Seit Ende 2013 wollte die KM das Kind auch nicht mehr sehen. Das gekrallte Geld und das Aktmodell waren ihr wohl wichtiger.

Mutter?