Kapitel 7
Zusammen mit dem Antrag auf alleiniges Sorgerecht musste ich auch die alleinige Vermögenssorge beantragen. Dies war zwingend notwendig, da die Kindesmutter in der Vergangenheit vielfach gezeigt hatte, dass sie vor nichts zurückschreckte, um ihre leibliche Tochter aus dem Grundbuch zu entfernen, also völlig irre und unbegründet zu enteignen. Larah ist bereits 2009 im Alter von 11 Jahren im Grundbuch eingetragen worden. Seitdem versucht die KM mithilfe ihrer verschiedenen DRechtsanwälte ihrer Tochter die Grundbucheintragung streitig zu machen.
Meine Begründung an das Gericht hatte zunächst drei Hauptargumente.
Die KM ging seit 2010 mehrfach gegen die grundbuchgesicherten Immobilienanteile ihrer Tochter vor. Insgesamt drei Rechtsanwälte versuchten mit ihr und in ihrem Auftrag, meine minderjährige Tochter aus dem Grundbuch zu werfen und sie damit zu enteignen.
In weniger als zwei Jahren wird Larah volljährig und hat damit das Recht auf Mitbestimmung bei der Verwaltung und Nutzung der Immobilien. Dieses wurde in den vergangenen Jahren x-fach schriftlich festgehalten und bestätigt. Sie ist durch die Eintragung im Grundbuch mit 50 % an den Immobilien beteiligt.
Meine Aufgabe als Vater sehe ich auch darin, dass künftige Kapital der Tochter zu schützen. Erst recht, wenn die Mutter der eigenen Tochter mithilfe ihrer moralisch fragwürdigen Rechtsvertreter und entgegen unserer Vereinbarung aus dem Jahr 2010 bewusst schaden will. Auch das wurde mehrfach bewiesen!
Allein schon diese drei genannten Gründe sprachen dafür, mir, dem leiblichen Vater, die Vermögenssorge zu übertragen, so argumentierte ich vor dem Gericht – ohne Ergebnis, ich bin ja nur der Vater. Die Kindesmutter dagegen hat durch die unzähligen Übergriffe auf ihre leibliche Tochter hinreichend gezeigt, dass sie deren Vermögen nicht schützen will.
Vor diesem Antrag hatte ich mit meiner Vermutung, dass hier noch irgendetwas schiefgehen könnte, vollkommen Recht. Mit meinen weiteren Begründungen an das Gericht versuchte ich alles, was nur irgend möglich war!
Weitere Begründungen an das Gericht – ich zitiere:
>„Zum wiederholten Mal hat RAin Feinschliff, die Rechtsanwältin der Kindesmutter, in dieser Verhandlung und in ihren diversen Schreiben, z. B. vom 27.8.15, versucht meine Person zu kriminalisieren. Ich weise die gegen meine Person gerichteten diffamierenden Äußerungen entschieden zurück. Sämtliche Mutmaßungen dieser RAin, wie ich mich in Bezug auf Larah verhalten würde, sind an keiner Stelle erklärt oder bewiesen, sondern rein spekulativ, also unwahr. Und was unwahr ist, kann man auch Lüge nennen. Dabei bleibt die Rechtsanwältin nicht mit einem sachlichen Umgang bei der Sache und ist auch und mal wieder jeden Nachweis meiner „kriminellen Vorhaben“ schuldig geblieben. Frau Rechtsanwältin Feinschliff hat dieses in Ausübung ihres Berufes, entgegen dessen Ethik und trotz besseren Wissens verleumderisch verbreitet. Sie kennt die schriftlichen Unterlagen, die die Übergriffe der Kindesmutter auf ihr leibliches Kind schildern, und kennt den fatalen Umgang der Kindesmutter mit dem treuhänderisch verwalteten Kapital und den Immobilien ihrer Tochter.“<
An dem fatalen Umgang der Kindesmutter mit dem Kapital und den Immobilien war diese Rechtsanwältin Feinschliff sehr aktiv im Auftrag der Kindesmutter und zum Schaden meiner Tochter beteiligt.
>>>So lange, bis ich gegen sie im Sorgerechtsprozess mit sehr großer Genugtuung gewann und sie von der Kindesmutter folgerichtig rausgeschmissen wurde.
Während der Anhörung am 2.9.15 vor dem AG Burgdingsda verbreitete die Rechtsanwältin Feinschliff im Auftrag ihrer Mandantin den Verdacht, dass ich mich am Vermögen meiner Tochter Larah bereichern wolle. Mit dieser Äußerung wurde klar, dass sie das schädigende Verhalten der Kindesmutter nicht nur duldet, sondern sogar unterstützt!
Sie behauptet, ich widerlege und kann dieses auch beweisen. Das Gericht ist taub, stumm und blind und merkt es nicht, da es sich überhaupt nicht zur Sache äußert. Und unsere Rechtsanwältin Frau Schnute verschläft ihren Einsatz.
Ihre verleumderischen Reden trug Frau Feinschliff immer und immer wieder vor, um das Gericht, Herr RA Lattek, der hier bereits als Verfahrensbeistand für meine Tochter tätig war, Frau Mesemaag sowie Frau Buche-Holzding, die stellvertretende Leiterin des Jugendamtes, zu beeinflussen und gegen mich aufzubringen.
Die damals stellvertretende Leiterin des Jugendamtes, Frau Buche-Holzding, war von den bei dieser Verhandlung anwesenden Personen die einzige, die komplett dagegen war, dass ich als Vater das alleinige Sorgerecht für meine Tochter bekomme. Und diese Meinung vertrat sie, obwohl ihr sehr wohl bekannt war, was die Kindesmutter gegen ihr Kind (und mich) in den vergangenen Jahren untergenommen hatte. Alles war schriftlich belegt!
Ich kann mich nur damit trösten, dass diese Frau bald in Rente geht und es damit bei diesem Jugendamt eine aus meiner Sicht blind „pro Mama“ denkende und handelnde Mitarbeiterin weniger gibt. Ich möchte aber auch erwähnen, dass wir bei diesem Jugendamt mit insgesamt vier Mitarbeiterinnen zu tun hatten und nur Frau Buche-Holzding eine väterfeindliche Haltung einnahm. Den anderen drei Damen kann ich dafür danken, dass sie es verstanden haben, dass es sich um meine Tochter handelt und nichts anderes.
Nun, es gibt viele schriftliche Beweise dafür, dass einzig und allein die Kindesmutter in der Vergangenheit, erstmals im April 2010, Übergriffe auf Teile des Kapitals der gemeinsamen Tochter unternahm.
Und es gibt aus den zuvor genannten Gründen KEINEN Grund mir, dem leiblichen Vater, die Vermögenssorge nicht zu übertragen, da die Kindesmutter mehrfach gezeigt hatte, dass sie das Vermögen ihrer Tochter nicht schützen will.
Und allein schon aus den zuvor genannten Gründen darf die Kindesmutter auf keinen Fall die Vermögenssorge ausüben.
Das Gericht verweigerte mir die Vermögenssorge!
Zum Schaden meiner Tochter, wie sich später herausstellte.
Alle Beteiligten hatten sich durch die perfiden Äußerungen der Rechtsanwältin Feinschliff derart beeinflussen lassen, dass sie gegen die Übertragung der Vermögenssorge auf meine Person waren. Andere Gründe gab es nicht.
Dies erwies sich später als die folgenschwerste Entscheidung der beteiligten Professionen. Ich konnte meiner Tochter in Bezug auf das Vermögen nicht helfen, die ganze Juristenbande und deren Helfer hatten im Auftrag der Kindesmutter dafür gesorgt.
Und alle diese Professionen tragen durch ihre Entscheidung eine Mitschuld an dem, was folgte.
Ich musste dem vom Gericht bestellten Verfahrenspfleger, Herrn Rechtsanwalt Lattek, zustimmen. Dieser wurde zu Larahs Schutz eingesetzt.
Er vertrat in der Folge, wenn man seine aktenkundige Vorgehensweise verfolgt, nicht die Interessen meiner Tochter, sondern eher die der Kindesmutter. Zu einem anderen Ergebnis kann man nicht kommen, wenn man seine „glorreichen Taten“ in der Akte nachliest.
Er verriet meine Tochter und richtete zum Nachteil meiner Tochter einen immensen Schaden an.
In Kapitel 12 beschreibe ich, wie Larah zwar ihren Immobilienanteil erhielt, allerdings zu einem aus meiner Sicht von der Gegenseite manipulierten Preis. Zu ihrem Nachteil, was sonst. Entgegen der schriftlichen Vereinbarung zwischen der Kindesmutter und mir (siehe Kapitel 2) wurde Larah auf perfide Art und Weise jede Möglichkeit der Mitbestimmung, Nutzung oder Verwaltung genommen.
Das Ganze geschah im Auftrag der Kindesmutter, mit Unterstützung des zu Larahs Schutz und zur Vertretung ihrer Rechte vom Gericht bestimmten Rechtsanwalts und Verfahrensbeistands Lattek und mit Duldung einer sehr hübschen, aber offensichtlich zu jungen Richterin in Burgdingsda. Sie ist offensichtlich seine Duzfreundin und Studienkollegin …
In England können Juristen nur dann Richter werden, wenn sie eine ca. 20-jährige Berufspraxis vorweisen können. Auf der Insel zählt also die Erfahrung und nicht die Studienabschlussnote.
Im Verlauf der Verhandlung am 2.9.15 sagte die RAin der Ggs., Frau Feinschliff, in Bezug auf das gemeinsame Vermögen von Mutter und Tochter, dass für ihre Mandantin ein sofortiger Verkauf und die Aufteilung der Immobilien zu gleichen Teilen in Frage kommt. Ich lehnte diesen Vorschlag natürlich ab und erinnerte daran, dass Larah bei Volljährigkeit dieselben Rechte an den Immobilien zustehen wie der Kindesmutter. So wurde es schriftlich vereinbart und oftmals im Laufe der Zeit schriftlich bestätigt.
Beide Elternteile sorgten im Jahr 2010 und 2011 mit
einvernehmlich dafür, dass Larahs finanzielle Zukunft verbindlich mit Immobilienanteilen abgesichert ist, und nichts anderes.
Die Haltung der KM in dieser Sache änderte sich schlagartig, als sie 2010 mit ihrem jetzigen „Ehemann“ zusammenkam, denn seitdem begannen die Übergriffe der KM auf die Kapitalanteile ihrer eigenen Tochter.
Ein Geldkonto für Larah einzurichten kommt aus meiner Sicht und nach aktueller Erfahrung nicht in Frage. Das war auch niemals der Plan der Eltern in Bezug auf die Absicherung der Tochter.
Wenn die Kindesmutter nun offensichtlich andere Pläne für ihre Zukunft hat, soll sie doch ihrer Tochter und nicht Dritten den Vorzug an einem Immobilienanteil geben.
Es gibt keinen Grund, der eigenen Tochter diese Möglichkeit zu verwehren!
Es sei denn, man ist negativ eingestellt oder beeinflusst und von Habgier besessen!
Dazu sagte mir Larah aus aktuellem Anlass im November 2014:
„Wenn Mama alles verkaufen will, dann soll sie doch das Haus in der Dingsda Str. ganz oder teilweise mir geben, damit wenigstens ein Familienname in diesem Haus bleibt. Das hätte sich bestimmt auch Otto (der Freund, Trauzeuge und Erblasser der Familie) gewünscht.“
Damals, im November 2014, sollte beim Gericht mithilfe dreier Juristen, der Rechtsanwältin Feinschliff von der Gegenseite, der Rechtsanwältin Schnute auf „unserer Seite“ und der Richterin Hannover, dafür gesorgt werden, dass ich der Rücknahme der Auflassungsvormerkung für die Tochter zustimme. Gleichzeitig wurde der Tochter x-fach ein Prozess wegen Zwangsverkaufs zum 18. Geburtstag angedroht!
Juristinnen, vielleicht selbst Mütter, arbeiteten daran, meine Tochter zu enteignen. Oder wie soll ich die Drohungen gegenüber meiner minderjährigen Tochter verstehen?!
Feige, miese Bande! Spielt dieses Spiel mit EUREN Kindern und nicht mit MEINER Tochter!
Die Kindesmutter will ihre 18-jährige Tochter wegen Geld verklagen, kündigte RAin Feinschliff seinerzeit x-fach lautstark an.
Ich zog alle Register, um Larah abzusichern – mit dem Ergebnis, dass das Amtsgericht Burgdingsda mir auf meine Anfrage in dieser Sache bestätigte, dass kein Grund besteht, das minderjährige Kind aus der Auflassungsvormerkung zu streichen, wenn nicht ein triftiger Grund und meine Zustimmung vorliegen.
Na bitte, immer weiterkämpfen und nur nicht einschüchtern lassen. Das war der nächste Schritt!
Seit April 2010 war ich wohl der Einzige, der dafür sorgte, dass Larah nicht alle Rechte an ihrem Leben, Aufenthalt und ihrer Sorge genommen wurden und sie im Grundbuch blieb.
Auf meine Frage vom 6.10.15 an die Ggs., welchen Erlös die KM aus dem Gesamtverkauf erwarte, bekam ich sehr lange keine Antwort. Wir waren also über die Machenschaften, anders kann man das nicht nennen, der Juristen und der Kindesmutter komplett uninformiert. Ich ermittelte dann den ungefähren Wert der Immobilen, was nicht lange dauerte, da es genug Vergleichswerte gibt. Aber selbst diese realen Vergleichswerte wurden unterboten, d. h., dass sämtliche Immobilien von der Kindesmutter unter Wert verkauft wurden, und das nur zwei Monate vor Larahs Volljährigkeit. Damit wurden Larah alle schriftlich vereinbarten und verbrieften Rechte genommen.
War da Schwarzgeld im Spiel? Könnte ich mir vorstellen. Oder sollten Juristen ehrlicher sein als andere Menschen? Das Internet bestätigt meine Bedenken.
> Danke Google, du warst mir in den ganzen Jahren ein guter Begleiter und Ratgeber.
In meinem Hauptantrag vom 20.5.2015 führte ich das Barvermögen der Kindesmutter für den Zeitraum von 2009 bis 2015 auf. Dieser Auflistung wurde zu keinem Zeitpunkt von der Ggs. widersprochen! Also entspricht diese Liste den Tatsachen. Aus verständlichen Gründen kann ich hier keine Zahlen nennen. Soviel sei gesagt, es handelt sich jeweils um 5- bis 6-stellige Beträge in den einzelnen Positionen, also kein Peanuts.
Die Kindesmutter betreibt und vermietet dazu im gewerblich genutzten Hinterhaus in Hannover, Fuzzistr., ein Luxus-Loft z. B. an Hannover-Besucher. Hier könnten die Einnahmen der KM und ihrem Lover verschleiert werden, da dieses Loft nur gegen BARZAHLUNG vermietet wird.
Trotz dieses nachgewiesenen Vermögens der Kindesmutter erhält die gemeinsame Tochter weiterhin nur Regelunterhalt.
Die Verschleierung des Vermögens geht zu Larahs Schaden bis heute, 2020, weiter.