Kindeswohl

Die Geschichte (m)eines Kindes

Eine dokumentarische Biografie von 2020

Kapitel 8

Kindesunterhalt

In der Buchführung der Kindesmutter, die mir bis 2013 vorliegt, sind allein 2011 und 2012 Privatentnahmen von jeweils zweistelligen Tausenderbeträgen pro Jahr verzeichnet. Darüber hinaus gibt es Belege über weiteres Kapital der Kindesmutter in Höhe eines sehr großen fünf- bis sechsstelligen Betrages, über den die KM seit 2009 allein verfügt, da sie die Tochter und mich finanziell rechtzeitig kalt stellte.

Ich glaube jedoch, dass ihr Galan bereits seit damals finanziell alle Fäden in der Hand hält, da die KM von ihren eigenen Fähigkeiten her nicht einmal in der Lage ist, an einer Supermarktkasse zu arbeiten. Das meine ich freundlich, denn „Frau“ kann ja nicht alles können …

Zu ihrem Umgang mit der Berechnung für den tatsächlichen Kindesunterhalt gehört auch, dass die Kindesmutter bereits im Januar 2013 einen Teil der großen Immobilie an ihren damaligen Freund Dario kostenlos übertrug. So steht es im Grundbuch.

Damit hat sie gemäß des letzten Mietvertrages bei der Berechnung des tatsächlichen Kindesunterhalts ihrer Tochter nachweislich eine Einkommenssumme in Höhe von ca. 15.000,– € pro Jahr unterschlagen, und das mehr als vier Jahre lang.

Diese zum Nachteil ihrer Tochter „ausgelagerte Einnahme“ allein würde ca. 270,– € pro Monat Kindesunterhalt zusätzlich ausmachen. Damit komme ich auf eine Summe von über 13.000 € Kindesunterhalt, die sie ihrer Tochter bewusst vorenthielt.

Ist das alles kriminell?

  • Im Gutachten dieses Haus ist der Jahreswert dieser Etage mit 13.200,– € angegeben.
  • In der Gerichtsurkunde wurde der Jahreswert dieser Etage mit 6.000,– € angegeben.

Die Summe in der Gerichtsurkunde dient der Berechnung der Steuer bei Kauf oder Übertragung einer Immobilie.

Somit wurde auch das Finanzamt von dieser Bande betrogen! Das Juristen sich dabei als freundliche Helfer der Mandanten verdingen, ist allgemein bekannt und auch durch Google bestätigt.

Von ihrem Freund wurde diese Immobilie zu einem Luxus-Loft für die Tagesvermietung z. B. an Hannover-Besucher umgebaut. Da ihr „Freund“ Dario ja kein eigenes Geld besitzt und es auch keinen Beweis dafür gibt, dass er in den letzten Jahren einer Tätigkeit nachgegangen ist, lebte er wohl zunächst auf Kosten der KM. Somit wurden die Umbaukosten von ca. 27.000 €, wie der Buchführung der KM in diesem Geschäftsjahr zu entnehmen ist, von der KM übernommen.

Damit unterschlug die KM auch die Summe von 27.000 € bei der Berechnung des Kindesunterhalts. Der nächste Betrug!

Das ist alles die boshafte Habgier einer „Mutter“, die ihrem Kind nichts gönnt, ihr Kind belügt und betrügt und auch mehrfach versuchte, das Kind aus dem Grundbuch zu werfen, also zu enteignen!

Es ist denkbar, dass die KM über ihren und den Namen ihres Freundes in dieser gewerblich genutzten Etage des Hinterhauses als „Vermögensalibi“ die Vermietung eines Luxus-Lofts betrieb. Auf diese Weise wurden womöglich verdeckte Einnahmen von der KM erzielt – vielleicht sogar am Finanzamt vorbei, da dieses Loft laut Werbung im Internet nur gegen BARZAHLUNG vermietet wurde.

Diese perfide Konstruktion dachte sich sicherlich ihre grandiose „Rechts-ver-be-ratung“ Feinschliff aus, die gegen die Rechte unserer Tochter den „Kaufvertrag“ aufsetzte und die Grundbucheintragung für den Lover der Kindesmutter vornahm. Wie ich es geschildert habe, mit nachweislich manipulierten Zahlen!

Davon erfuhren wir, Larah und ich, erst mehr als drei Jahre später durch das Gutachten über die Immobilie kurz vor dem geplanten Verkauf. Was hat diese Anwältin eigentlich für einen scheußlichen Charakter, um so gegen ein minderjähriges Kind vorzugehen.

Die KM müsste also gemäß der sog. Düsseldorfer Tabelle Kindesunterhalt von weit über 600,– € pro Monat zahlen. Macht sie aber nicht, sie zahlt nur den Regelsatz von ungefähr 360,– €. Sie weigert sich, nachweislich, lügt sich heraus, nachweislich, verweigert Auskünfte, ebenfalls nachweislich. Von 2012 bis 2017 schuldet sie ihrer eigenen Tochter den angemessenen Kinderunterhalt! Sie log sich mithilfe ihrer Rechtsanwälte aus allem heraus und verweigerte Angaben.

Das Gericht und unsere Anwälte in dieser Sache schwiegen und versagten auf ganzer Linie. Und auch die von mir als Hilfe für meine Tochter beauftragte „Beistandschaft des Jugendamtes“ versagte in Bezug auf den Kindesunterhalt kläglich.

Ich behaupte, dass ein Vater dagegen von allen beteiligten Professionen, also dem Jugendamt, den Rechtsanwälten und den Gerichten, ernsthaft unter Druck geraten wäre, wenn er Angaben zum Kindesunterhalt verweigern und den Kindesunterhalt nicht in tatsächlicher Höhe leisten würde. Sagt das Internet. Und ich.

So ist das in Deutschland: Väter werden zur Aussage über ihre Einkünfte und die damit verbundenen Zahlungen dazu gezwungen und Mütter werden geschützt. Die Basis dieser Gesetze geht zurück auf die Zeit vor dem letzten Krieg, ich wiederhole mich gerne.

Die Rechtsanwälte der KM unterstützten sie also tatkräftig gegen die Rechte meiner Tochter, das „unparteiische“ Gerücht glaubte der Mutter trotz der von mir vorgelegten Gegenbeweise und meine damalige Rechtsanwältin Schnute verschlief ihren Einsatz – zugunsten der Gegenseite, der juristischen Frauensolidarität, gegen meinen Auftrag als Vater und gegen das Wohl meiner Tochter.

So isses, Punkt!

RAin Schnute, sorgte auf unserer Seite in einem fast 50-seitigen Schriftwechsel an das AG dafür, dass die Richterin Steghausen mir das Aufenthaltsbestimmungsrecht für Larah übertragen musste. Dies gelang aber nur, weil unser Hausarzt und das Jugendamt bei Larah Suizidgefahr feststellten. 2013 musste ich RAin Schnute nach längerer, erfolgloser Arbeit, z.B. in Bezug auf den Ehegattenunterhalt, wegen Parteiverrat vor Gericht das Mandat entziehen. Siehe Kapitel 11. Sie vertrat zuletzt die Meinung der Gegenseite gegen uns und GEGEN den Wunsch meiner Tochter.

Anfang 2015 forderte ich die Kindesmutter zum wiederholten Male dazu auf, zwecks Kindesunterhaltsberechnung Auskunft über ihr Einkommen zu geben.

Ergebnislos!

Wie schon zuvor verweigerte sie auch in diesem Fall in ihrer Boshaftigkeit und mit Unterstützung ihres neuen Rechtsanwaltes Herrn Wesekoks jegliche Angaben. Die Gegenseite machte sich gar nicht erst die Mühe, uns in dieser Angelegenheit zu antworten. Sowohl das Gericht als auch die Beistandschaft des Jugendamtes, dazu komme ich gleich, taten nichts, was Larah zu einem angemessenen Kindesunterhalt verholfen hätte.

Rechtsanwalt Wesekoks: Dieser Rechtsanwalt führte im Auftrag der Kindesmutter das Werk seiner Vorgängerin, der von mir hoch verachteten DRechtsanwältin Feinschliff, auf ganzer Linie weiter. Auch er arbeitete mit allen Mitteln gegen Larahs Recht auf angemessenen Kindesunterhalt und gegen ihr Recht an der Immobilienbeteiligung. Wie seine Vorgängerin ließ er nichts unversucht, um meine Tochter aus dem Grundbuch zu werfen und ihr das Mitspracherecht bei der Verwendung der Immobilien bei Volljährigkeit zu entziehen. Es tut mir weh, aber ich bleibe sachlich, im Gegensatz zu ihm, diesem Muster-Rechtsanwalt, dem jede Form von angemessener Sachlichkeit fehlt! Von der Empathie für minderjährige Kinder im Familienrecht ganz zu schweigen. Hat er Kinder?

Da wir uns in Bezug auf unsere Forderung nach Kindesunterhalt keinen Rechtsanwalt leisten konnten, wandten wir uns auf Anraten des Jugendamtes, welches Larah zu dieser Zeit betreute, an die „Beistandschaft des Jugendamtes“. Das ist eine gesonderte Abteilung der Jugendämter.

Wir baten die Beistandschaft des Jugendamtes darum, die Vermögensauskunft bei der Kindesmutter einzufordern, um für Larah den tatsächlichen Kindesunterhalt berechnen zu können. Die Beistandschaft des Jugendamtes ist automatisch auch mit der Einforderung des säumigen Kindesunterhalts vom zahlungspflichtigen Elternteil beauftragt.

Auf unsere „Zusammenarbeit“ mit der Beistandschaft des Jugendamtes zwecks Kindesunterhaltsberechnung und deren fatalen Folgen für meine Tochter gehe ich ausführlich in Kapitel 12 ein.

Der Kindesunterhalt wird nach dem Einkommen des zahlungspflichtigen Elternteils berechnet. Nach Trennung und Scheidung bekommt in der Regel ein Elternteil das Kind zugesprochen. Das sind in unserem Land zu 90 % die Mütter. Der Vater ist also der Zahlungspflichtige, der den Kindesunterhalt zu leisten hat. Der Kindesunterhalt wird nach der sogenannten Düsseldorfer Tabelle berechnet.

!!!!!:

Wie würden eigentlich solche Juristen handeln, wenn es um ihre eigenen Kinder ginge? Und was würden die Familien, Kinder und Freunde solcher Juristen denken, wenn sie wüssten, welch „feine Arbeit“ die Juristenväter und Juristenmütter zum Schaden anderer Kinder leisten und welchen Schaden nicht nur psychischer Art sie bei den fremden Kindern durch ihr Verhalten anrichten (können)?

Und wie soll man es bewerten, wenn Juristen ein minderjähriges Kind durch Halb- und Unwahrheiten seiner Rechte berauben?