Kindeswohl

Die Geschichte (m)eines Kindes

Eine dokumentarische Biografie von 2020

Kapitel 9

Scheidung

Im Mai 2015 wurde ich geschieden, nachdem ich das Aufenthaltsbestimmungsrecht und danach auch das alleinige Sorgerecht erhalten hatte.

Wegen der unklaren Situation um Larah wehrte ich mich seit 2010 erfolgreich gegen diese Scheidung. Aber nun, da ich das Aufenthaltsbestimmungsrecht und das Sorgerecht auf Wunsch meiner Tochter zugesprochen bekommen hatte, konnte die Ex-Hex ihre gewünschte Scheidung haben, um ihr Strahlemännchen (164 cm, Schuhgröße 35, Arschgeweih) zu heiraten, was dann auch nur wenige Wochen später geschah.

Sicherlich ohne Ehevertrag, da der Märchenprinz alle Rechte auf seiner Seite haben möchte … Das Bild ihrer Hochzeit mit Karnevalskrönchen auf ihrem Köpfchen ist bei Fazzebuuk zu sehen. Ehrlich, wie hübsch war sie damals bei unserer Hochzeit, genau neun Monate vor der Geburt unserer Tochter, richtig schick mit Hochzeitskleid usw.

Bilder ???

Zur Scheidung:
Ich durfte meine Tochter auf deren Wunsch hin behalten! Wir, das Kind und ich, dürfen zunächst das kleine Haus nutzen und/oder vermieten. Ansonsten haben das Kind und ich jeden Kapitalanteil verloren, sie hat sich alles einverleibt.

Egal, meiner Tochter geht es gut bei ihrem Vater. Und was ist wichtiger?

Ehegattenunterhalt und alles, was Müttern bei Scheidungen nicht nur wichtig ist, sondern den Frauen auch fast automatisch vom Gericht zugesprochen wird, habe ich nicht erhalten. Kein Wunder, nur weibliche Richter und überwiegend weibliche Rechtsanwälte mit vermutlich verdrehtem Vaterbild. Und die „männlichen“ Rechtsanwälte?

Sind das alles Männer/Väter/Kerle, die ein minderjähriges Kind so auflaufen lassen! Nein, eure Eltern werden sich im Grab umdrehen.

Keinen einzigen Cent hat die Ex in die Beziehung und Ehe mitgebracht oder irgendwann so gearbeitet, dass auch die Familie etwas davon hätte. Nichts da, das gesamte Kapital stammt aus meinen Bemühungen.

Die Ex weinte im Gericht bei der Verkündung der Scheidung, vor Freude natürlich, und beschimpfte mich, was für ein Scheißkerl ich sei, der einer Mutter das Kind nimmt.

Welcher Mutter?

Ich sehe keine Mutter, nur ein Kind gebärendes Dingsda, welches das Abnabeln von ihrer Tochter offensichtlich komplett falsch verstanden hat.

Ich bin ein Scheißkerl?
Falsch, ich bin der Vater, der den Wunsch seines Kindes durchsetzte, um das Kind vor dieser falschen Frau und deren Freund und einem Dutzend durchgeknallter Professionen zu schützen. Nichts anderes.

Von der Suizidgefährdung ihrer eigenen Tochter in der Zeit des vom Gericht verordneten Zwangsaufenthalts gegen den Willen des Kindes bei ihr und ihrem neuen Lover will die KM natürlich nichts wissen. Wollen die Professionen auch nicht, sonst hätten sie anders gehandelt, oder?

Der letzte Satz der Richterin Hannover bei diesem Scheidungstermin an mich:
„Da Sie [also ich] der Rücknahme der Auflassungsvormerkung und Grundbucheintragung Ihres Kindes nicht zugestimmt haben, wird die Anwältin der Kindesmutter, Rechtsanwältin Feinschliff, in zwei Jahren, wenn das Kind 18 ist, die Übergabe der Häuser und die Überschreibung zum Verkauf vom Kind einklagen.“

Allein dieser Satz der Richterin beinhaltet für mich eine Nötigung und ist ansonsten gegenüber meiner minderjährigen Tochter eine absolute Respektlosigkeit und Unverschämtheit. Wie würde die Richterin denken, wenn ich ihren Kindern, falls sie welche hat, in der gleichen Art begegnete?

Die Richterin hat sich mit dieser Äußerung der Meinung der RAin Feinschliff angeschlossen! (>>Kapitel 11)

Zuvor wurde ich bei dieser Verhandlung von der Richterin gerügt, weil ich einer von der Gegenseite am 19.11.14 bei Gericht ausgedachten und wohl abgesprochenen Vereinbarung eines „Immobilientausches“ nicht zustimmte und somit eine „gütliche Einigung“ verhinderte.

Mehrere Juristen, letztlich auch unsere eigene RAin, Frau Schnute aus Dingsda bei Landei, trugen beim Prozess dazu bei, dass ich alles verlor.

Diese Juristen drohen meiner Tochter und mir?
Welch eine Arroganz und Überheblichkeit dieser Zeitgenossen. Es ist juristischer Ekel, der mich bei dieser Blindheit und Selbstgefälligkeit überkommt. Selbst die Lügen der „Kindesmutter“, die ich vor dem Gericht als Lüge entlarvte, wurden vom Gericht nicht zur Kenntnis genommen.

  • Ich habe den Glauben an das „Kindeswohl“ in Deutschland verloren.
  • Ich habe den Glauben an die meisten Juristen verloren.
  • Ich habe den Glauben an die meisten Gerichte verloren.
  • Ich habe den Glauben an die Durchsetzungsmöglichkeit der bestehenden Gesetze verloren.
  • Ich habe erst recht den Glauben an die offensichtlich kranke Kindesmutter und deren egomanisches Aktmodell verloren. ER sagt, was gemacht wird!

Später habe ich mit meiner Tochter über das Ergebnis der Scheidung gesprochen. Es fiel mir schwer, aber schweigen hilft nicht, das Kind soll oder muss die Wahrheit wissen. Sie hat das Ganze auch später im Scheidungsurteil selbst nachgelesen. Sie ist sauer, um es freundlich auszudrücken. Sie ist sauer über die Urteile dieses Gerichtes, in dem sie und Papa quasi nichts bekommen und Mama alle Rechte auf ihrer Seite hat.

Ich bin stolz darauf, dass meine Tochter das perfide System verstanden hat.

Aus meiner Sicht und nach meiner Erfahrung in den fast zehn Jahren Rosenkrieg werden in unserem Land tatsächlich Hunderttausende von Kindern zu psychisch geschädigten Opfern dieser Rosenkriege gemacht.

Das gesamte System ist auch eine riesige Geldmaschine. Von diesem Streit leben Gerichte, Rechtsanwälte, Jugendämter, Sozialarbeiter, Familienhelfer, Psychologen und was noch alles.

Die Erinnerung an ein Gespräch mit meiner Tochter am Tag der Scheidung habe ich hier wörtlich in ihrer Sprache zusammengestellt, das Wortprotokoll eines 13-jährigen Kindes:

  • „Und ich fand es auch ehrlich gesagt unfair. Weil von dem, was ich mitbekommen habe, war Mama eigentlich immer zu Hause; außer, wenn mal Messe war und sie dann mal ausgeholfen hat oder so.“

> Erklärung: Auf der Messe hat die Ex drei- bis viermal im Jahr für wenige Tage gejobbt.

  • „… war sie sonst immer zu Hause und du warst auch manchmal zu Hause. Manchmal warst du auch gar nicht da, bist spät nach Hause gekommen, weil du noch arbeiten musstest.“
  • „Du hast immer gearbeitet an dem Haus. Die (sie meint Mama und Dario) haben jetzt was davon, wir gar nichts. Die wollen ja alles für sich behalten und du musst dich hier abmühen. Weiß nicht … Du musst dich hier abmühen, damit wir irgendwie klarkommen. Das ist unfair.“
  • „Ich hasse das, wenn etwas unfair ist, einfach weil … Scheiße! Und bei unseren Sachen ziehen wir den Kürzeren, den Kürzeren, weil wir immer am Arsch sind.“
  • „… Mama mich immer belogen hat, dass wir eigentlich gar kein Geld haben, und Papa streitet ja nur. (meine Frage an Larah: Wie siehst du das?) Nein, du willst ja genauso wenig streiten wie ich.“

Larah weint und schluchzt die ganze Zeit.

  • „Papa, wir sollten Vivi (ihre Freundin) abholen.“

Ich nehme sie in den Arm und tröste sie …

Das war nur eines von vielen emotionalen Gesprächen die ich mit meiner Tochter geführt habe. Jedes dieser Gespräche hat mir als Vater wehgetan.

In unserem Fall, die Scheidung und erst recht das Kindeswohl betreffend, hat die sogenannte und vom Gericht selbst gerühmte Hannoversche Familienpraxis nicht stattgefunden. (Die „Hannoversche Familienpraxis“ ist im Web beschrieben.)

Die Grundgedanken dieser Hannoverschen Familienpraxis stammen von Richter Rudolph aus Cochem.

Ihr solltet das vergleichen!

So viel zum Thema KINDESWOHL in Deutschland, aus meiner Sicht.

Wer mehr wissen möchte, schaue sich das vorbildliche französische Recht in Bezug auf Kindeswohl an. Hier wird die Verweigerung einer gütlichen Einigung zum Wohl des Kindes als rechtswidrig, also als Straftat angesehen und geahndet. Da kann es schon mal passieren, dass, wenn Mama oder Papa den Umgang mit dem Kind ablehnt oder verweigert, das betreffende Elternteil kurzerhand in den Knast kommt. Es lebe Frankreich!

Allein der Gedanke, dass die Ex für ihr Fehlverhalten im Knast sitzen würde, erzeugt in meinem Gesicht ein breites Grinsen. Aber wir sind ja in Deutschland. Hier herrschen Rechte zugunsten der Mütter und Frauen. Auch gefördert durch die Äußerungen von Deutschlands größter Kampflesbe,

Fräulein Ellis Schwätzer

Diese „Lady“ hat in den letzten Jahrzehnten selbst bewiesen, was sie für einen miesen Charakter hat, oder besser gesagt, gar keinen Charakter. Hasstiraden gegen Männer und Väter, Steuerhinterziehung ohne Folgen, kein Knast. Es lebe der Schutz für die „deutsche Frau“.

Männer gehen für so etwas in den Knast, so wie dieses Steuer hinterziehende Fußballwürstchen.

Die folgenden schriftlichen Fundstücke zum Thema Emanzipation stammen aus dem Internet:

„Frauen sind überall benachteiligt, vor allem im Familienrecht, wo sie sich alleine um die Kinder kümmern müssen.“
>> Lüge: Uns Vätern werden die Kinder entzogen!
„Männer dürfen auf keinen Fall das Sorgerecht bekommen, denn das wäre ein Rückschritt in der Frauenpolitik.“
>> Wahrheit: Den Müttern fehlt dann das Druckmittel gegen die Väter!

„Alle Absurditäten des fanatischen Feminismus rühren also daher, dass einige Feministinnen nicht in der Lage sind, zwischen Gleichberechtigung und Gleichheit zu unterscheiden.“

„Die fanatischen Feministen heute wollen Gleichheit statt Freiheit, und zwar Ergebnisgleichheit statt Chancengleichheit.“

Na also, es funktioniert – auch bestens bei Familienstreitigkeiten.

Und mit der Ex-Frau ist es ähnlich wie mit den Masern: Hat man sie einmal überstanden, ist man für den Rest seines Lebens immun gegen sie. Und das sind meine Tochter und ich!

Aus meiner Sicht und nach meiner Erfahrung in den fast zehn Jahren Rosenkrieg werden in unserem Land Hunderttausende von Kindern zu psychisch geschädigten Opfern dieser Rosenkriege gemacht.
Ich wiederhole mich hier gerne.

Und das ist vielleicht die größte Schande für mein Land, Deutschland.