Kindeswohl

Die Geschichte (m)eines Kindes

Eine dokumentarische Biografie von 2020

Kapitel 4

Halbwahrheiten

Mediation

Im März 2014 versuchte die „Mutter“ mithilfe des Gerichtes, das Kind gegen seinen Willen zu 14-tägigen Besuchen bei ihr und ihrem „Freund“ zu zwingen, 450 km entfernt vom tatsächlichen Zuhause unserer Tochter. Bei dieser Gerichtsverhandlung verbreitete die KM wieder allerhand Halb- und Unwahrheiten, denen ich kaum etwas entgegensetzen konnte, da die Richterin selbstverständlich und wie immer allein der Mutter zuhörte und folgte. Die von mir nachgewiesene Wahrheit möchte wohl niemand hören, und meine RAin Schnute war nicht in der Lage, meine Position deutlich genug darzustellen. Auch die Rechtsanwältin der KM legte sich bei der Verbreitung solcher Halb- und Unwahrheiten mächtig ins Zeug.

Unglaublich und erschreckend:
Im Auftrag der Kindesmutter arbeiteten alle ihre Rechtsanwälte, Hirthe, Späht, Feinschliff und Wiesekoks, gegen das leibliche Kind der Mandantin. Hinzu kommen die Richterinnen in Burgwedel und Hannover und RA Lattek, dessen Aufgabe es einzig und allein war, die Interessen des Kindes und nicht die Interessen der KM zu vertreten. Unserer Geschichte und der Aktenlage folgend vertrat er zum Nachteil meiner Tochter die Kindesmutter. Wer kann denn einen solch verabscheuungswürdigen Spagat dieser Herrschaften verstehen?

Gibt es irgendwo einen Gegenbeweis für meine Behauptungen? Nein!
Abwertend und voller Vorurteile sagte RAin (Rechtsanwältin) Feinschliff mir einmal vor Gericht:

„… solche Typen wie Sie kenne ich …“

Kleiner Irrtum, verehrte Dame mit offensichtlich einseitiger Lebenserfahrung. Sie sitzen im Glashaus und werfen auf mich und meine Tochter mit Steinen!
Nicht SIE, sondern ICH habe in der Sache gewonnen!
Sie haben sich insgesamt unkorrekt und bisweilen gesetzeswidrig verhalten, sich arrogant aufgeblasen und gegen meine Tochter und mich gehandelt, auch in Bezug auf die Immobilienanteile und das alleinige Sorgerecht.
Dennoch haben Sie im Sorgerechtsstreit vor dem Gericht in Burgdingsda gegen mich klar verloren und wurden von Ihrer Mandantin, der KM, Ihres Mandates enthoben, also rausgeschmissen!

Zu meiner großen Freude!
Ihrem Hochmut folgte der Fall!

Danach musste die Mutter ihren Antrag auf Umgang mit ihrer Tochter zurückziehen und wartet nun seit 2014 nach eigener Aussage darauf, „dass sich das Kind bei IHR meldet“.
Diese Mutter sieht ihr falsches und zutiefst verletzendes Verhalten in der Vergangenheit absolut nicht ein und unternimmt keinen einzigen Versuch, mit ihrem Kind klarzukommen.
Die KM hat offensichtlich bis heute nicht realisiert, was es bedeutet, dass sie ihre leibliche Tochter aus dem Grundbuch werfen wollte?

Bei einer weiteren Gerichtsverhandlung im März 2014 hatte die Mutter endlich einer Mediation zugestimmt. Aber nur zunächst und scheinbar. Alles nur Fake. Ich ahnte, was noch kommt …
Die Mediation war dringend notwendig, um einige Sachverhalte auf der Gegenseite ins rechte Licht zu rücken. Die KM hatte in der letzten Verhandlung vor der Mediation sowie in den letzten Schreiben ihrer Rechtsanwältin dargestellt, dass sie nicht krankenversichert sei, nicht arbeiten und sich keine Reha leisten könne. Gleichzeitig fuhr sie alle drei Monate in den Urlaub, obwohl sie angeblich kein Geld hatte, also mittellos war. Bei so vielen Ungereimtheiten stellte sich die Frage nach der Geschäftsfähigkeit der KM, d. h., ob sie weiterhin durch ihren Freund „fremdgesteuert“ war, also keine freien Entscheidungen treffen konnte und ob für die Immobilienanteile der Tochter nicht eine staatliche Überwachung gefordert werden sollte, damit die KM nicht auch noch das Kapital der Tochter vernichtet.

Die Kindesmutter verfügte zu diesem Zeitpunkt treuhänderisch über die Immobilien und besaß darüber hinaus bereits seit 2009 einen hohen sechsstelligen Betrag zu ihrer freien Verfügung. Es ist natürlich denkbar, dass ihr neuer Freund, mit dem das ganze Drama 2010 begann, kräftig beim Abräumen der Gelder half.
Beide haben nachweislich nicht gearbeitet.

Die bevorstehende Mediation wollte ich in erster Linie für Larah wahrnehmen und hoffte, damit alle Streitigkeiten zu beenden. Larah wünschte sich schon sehr lange, dass der Elternstreit endlich aufhört. Das hatte sie in der Vergangenheit der Richterin, zwei Psychologinnen, dem Verfahrensbeistand, zwei Jugendämtern, dem Kinderschutzbund und der damals bei uns aktiven Familienhilfe mitgeteilt.

Leider wurde die Güterichterin krank und ein Richterkollege, der die Mediation durchführen sollte, ließ sich trotz mehrfacher Anschreiben und Anrufe durch unseren Rechtsanwalt und durch mich nicht zu einer Antwort bewegen. Ich recherchierte über diesen Richter im Internet und fand heraus, dass er nur in Teilzeit beim Gericht arbeitet und sich ansonsten sehr für den Golfsport interessiert…

In den Wochen vor der geplanten Mediation, die die mehr als gerechtfertigten finanziellen Forderungen und deren Lösungen für das Kind und mich zum Ziel hatte, ließ es sich die Anwältin der Gegenseite, RA Feinschliff, nicht nehmen, mich mit weiteren Diffamierungen und Angriffen unter Druck zu setzen und verbal zu demütigen.

Ich sollte auf „Wunsch“ der Mutter und deren Rechtsanwältin Feinschliff meine eidesstattliche Versicherung „in ihrer Anwesenheit“ abgeben, also auf diese demütigende Art das Ende meiner Existenz bestätigen. Oder wie sollte ich das sehen?

Verstehe ich das richtig? Einerseits die Mediation planen, andererseits gleichzeitig weiter Krieg spielen …

Satire:
Meine Damen, Sie sind, bewiesen durch Ihre eigenen Taten und Vorhaben, aus meiner Sicht etwas undicht in Ihrem Oberstübchen oder wie immer ich Ihren aus meiner Sicht emotional verkümmerten Hohlraum nennen darf.

Zudem beraubten die finanziellen Übergriffe der Kindesmutter mein Kind und mich damals wieder der Möglichkeit, einen kleinen Urlaub zu machen. Meine Bitte um Einstellung der Zwangsmaßnahmen und Forderungen gegen mich lehnte die zu diesem Zeitpunkt extrem vermögende Gegenseite ab und nahm damit billigend in Kauf, dass auch meine Tochter darunter leidet.

Und nicht zu vergessen:
Mein Kind und ich lebten seit 2013 auf Hartz-IV-Niveau, während die Mutter mit ihrem Zuh…, sorry, Galan, weiterhin das 6-stellige Geld verballerte, das ICH in diese Familie gebracht hatte. Die Kindesmutter ließ es mehrere Jahre zu, dass ihr eigenes Kind bei ihrem getrennt lebenden Ehemann in KINDESARMUT lebte.

Und genauso perfide wird das Kind immer und immer wieder dazu benutzt, um mich unter Druck zu setzen und mir – und damit automatisch auch dem Kind – das Leben schwer zu machen.
Das alles lässt diese „Mutter“ immer wieder zu.
SIE stimmt dem zu, was ihre Anwälte machen.
Eine echte MUTTER macht so etwas nicht!

Berichtigung! Es wird in Amtsdeutsch immer von KINDESMUTTER gesprochen.
Für den VATER gibt es das negativ belegte, respektlose Wort ERZEUGER, wenn er nicht ein Vater im eigentlichen Sinne ist, was immer die Juristen damit meinen …
Diese KINDESMUTTER verhielt sich zu keinem Zeitpunkt wie eine Mutter im eigentlichen Sinne. Sollten solche „Mütter“ nicht zutreffender GEBÄRENDE genannt werden?

Ein weiteres unverschämtes verbales Nachtreten durch die Kindesmutter: Wohl im November 2012, kurz bevor das Kind zu mir durfte, sagte die KM zu unserer Tochter, dass sie

die fast 20 Jahre mit dem Vater bereue.

Darauf sagte mein Kind zu mir: „Dann bereut Mama ja auch, dass es mich gibt.“

Larah war ein Wunschkind, das sagte ich ihr, und sie glaubt mir, weil sie weiß, dass ich sie niemals anlügen werde.
… und bei dem Rosenkrieg, den die Kindesmutter am 6.10.2010 mithilfe unseres Rechtsanwalts und Duzfreundes Hirthe begann, hatte ich die Wahl, um das Kind oder meine Existenz zu kämpfen.

Meine Wahl fiel mir nicht schwer, ich habe es keinen Tag bereut.

Direkt unsere Tochter betreffend: Es ist auffällig, dass die KM ausgerechnet im November 2010 den medienreifen Rosenkrieg gegen ihre Tochter Larah und mich begann, als ihr neuer „Freund“ auf der Bühne auftauchte. Diese „Mutter“ scheute sich nicht davor, immer und immer wieder unser gemeinsames Kind Larah gegen mich einzusetzen, um ihre Ziele zu erreichen. Über unser gemeinsames Kind sollte ICH getroffen werden.

  • Das „Einsetzen“ von Kindern als Druckmittel gegen die Väter ist die übliche Vorgehensweise, sagt das Internet und die Praxis.

Dazu gehört es auch, nicht bewiesene Schwangerschaften zur „Beschleunigung“ einer Scheidung einzusetzen, sagt das Internet und die Praxis (siehe Kapitel 13). Auf diesen altbekannten Trick fiel die Richterin in Hannover wahrscheinlich herein oder ließ ihn zumindest billigend in ihrer Argumentation gegen den Vater einfließen. Das sind die Pläne von Frauen. Dazu ist im Internet folgender „Ratgeber“ zu lesen:

Die KM sorgte dafür, dass Larah laut Attest unseres Hausarztes Dr. Wese in der Zeit, als sie ihren Vater nur „staatlich geregelt“ sehen durfte (drei Tage alle 14 Tage), bei der Kindesmutter suizidgefährdet war. Dem Gericht war meine deutliche Mitteilung dazu offensichtlich egal, da es völlig tatenlos blieb.

Auf Seiten der Kindesmutter war es durch deren Handeln schon Anfang 2012 notwendig, dass sich eine Psychologin um Larah kümmern musste. Ich erinnere daran, dass ich erst Ende 2012 das Aufenthaltsbestimmungsrecht für Larah erstritten hatte und sie zu mir ziehen konnte.

So viel zum Thema „ALLE gegen Larah“!

Auch durch diese Vorfälle brachen bei Larah immer wieder alte Wunden der Depression und Verletztheit durch die Taten der Kindesmutter auf.

2012 war die Kindesmutter nach Angabe ihres damaligen Rechtsanwaltes und eines Psychologen

Auch das wollte man mir anlasten. Der Psychologe, der die Kindesmutter untersuchte, meinte in seiner Überheblichkeit, ohne die Situation, das Kind und mich zu kennen, dass die Kindesmutter umgehend geschieden werden müsse. Ihm war natürlich nicht bekannt, wer den Krieg begonnen hatte und auch gegen das eigene Kind weiterführte. Also bitte, dann soll der Psychologe nicht so altklug daherreden und erst nach den Tatsachen fragen.

Im Mai 2014 wurde das Kind 15 Jahre alt. Die „Mutter“ schickte dem Kind wieder einmal keinen Gruß, keine Karte, keine E-Mail und auch kein Geschenk. Nichts!
Und zu Weihnachten? Für das Kind einen Blumentopf aus dem Internetversand mit einer vorgefertigten Karte mit unfassbar zynischem Text.

Wie das Kind darauf reagierte, kann sich wohl jeder denken.

Irgendwann sagte Larah, dass sie versuchen muss mit ihrer Vergangenheit klarzukommen. Sie wird aber kaum vergessen können.

Wie viel kann eine Kinderseele vertragen?

Allen Beteiligten der Gegenseite möchte ich aus tiefster Überzeugung meine uneingeschränkte Verachtung aussprechen. Sie alle haben durch ihren Mangel an Empathie dafür gesorgt, dass ein weiteres Kind mit dem Albtraum der eigenen Kindheit und Vergangenheit leben muss.

Diese Kinder werden die Gespenster der Vergangenheit nicht vergessen können.

… Larahs Wunsch in Bezug auf ihren Aufenthalt und ihr Wohl zu entsprechen hatten wir, die Kindesmutter und ich, 2010 gemeinsam schriftlich vereinbart (siehe Kapitel 2).

Was tatsächlich mit dem Kind angestellt wurde, spottet jeder Beschreibung.

Die deutsche Jugendgerichtsbarkeit ist veraltet und die eigentlich vom Gesetz geschützten Kinder und Jugendlichen werden nicht wirklich wahrgenommen. Die Gesetze stammen überwiegend aus den dreißiger Jahren und wurden kaum der heutigen Zeit angepasst.
Dazu sagten die Alt-68er damals:

„Unter den Talaren ist der Muff von 1000 Jahren.“